Post bietet nach wie vor hohe Qualität

Bern, 15.06.2015 - Die Post und die mittlerweile 140 privaten Anbieterinnen sorgen dafür, dass die Schweiz bei den Postdienstleistungen im internationalen Vergleich nach wie vor ein sehr hohes Niveau aufweist. Dasselbe gilt auch für die Grundversorgung, für welche die Post verantwortlich ist. Erfreulicherweise hat sie einmal mehr sämtliche Vorgaben des Gesetzgebers übertroffen. Sie bietet in einem sehr anspruchsvollen Umfeld Dienstleistungen von hoher Qualität. Bürgerbriefe und Beschwerden bei der PostCom zeigen aber, dass in einigen Bereichen Verbesserungspotenzial vorhanden ist. Im Paketbereich funktioniert der Wettbewerb gut, während im Briefmarkt weiterhin eher wenig Bewegung festzustellen ist. Zu den Megatrends, die die Postmärkte stark beeinflussen, gehören die sinkenden physischen Briefvolumina und die neusten technischen Entwicklungen, einschliesslich der fortschreitenden Digitalisierung.

Die Verpflichtung zur Grundversorgung mit postalischen Diensten ist eine der wichtigsten, aber auch anspruchsvollsten Aufgaben der Schweizerischen Post. Die von ihr zu erfüllenden Vorgaben bezüglich Erreichbarkeit von Zugangspunkten, Laufzeiten oder Briefeinwürfen gehören europaweit zu den höchsten Anforderungen.

2014 hat die Post die Vorgaben erneut in anerkennenswerter Weise überboten. Die Pünktlichkeit bei den A-Post-Briefen stieg leicht und betrug 97,7 % (2013: 97,6 %). Auch bei den B-Post-Briefen konnte die Post ein leicht höheres Resultat ausweisen: 99,0 % dieser Sendungen erreichten ihre Empfänger rechtzeitig (2013: 98,8 %). Insgesamt hat die Post im Berichtsjahr rund 2,203 Milliarden inländische Briefsendungen verarbeitet, wovon über 70 % B-Post-Briefe waren.

Bei den Paketen wies die Post ebenfalls hohe Qualitätswerte aus. Die Pünktlichkeit bei den Priority-Paketen (PostPac Priority) erhöhte sich leicht auf 97,4 % (2013: 97,3 %). Bei den Economy-Paketen (PostPac Economy) kamen 97,5 % rechtzeitig beim Empfänger an (2013: 97,7 %).

Erreichbarkeit: Routing-Methode ersetzt Einzugsgebietsmethode

Für das Jahr 2014 beträgt der Erreichbarkeitswert für Haushalte, welche den nächsten Zugangspunkt unter 20 Minuten erreichen, gemäss der neu eingeführten Routing-Methode 93,7 %. Berücksichtigt man die durch einen Hausservice bedienten Haushalte, steigt der für 2014 ermittelte Erreichbarkeitswert auf 95,3 %. Der Vergleich mit den nach der neuen Methode für das Jahr 2013 nachsimulierten Daten zeigt einen geringfügigen Anstieg der Erreichbarkeitswerte um 0,2 % bzw. 0,1 % (mit Hausservice). Dieser Anstieg dürfte auf das Bevölkerungswachstum zurückzuführen sein, das sich vor allem auf die gut erschlossenen Gebiete konzentrierte.

Um die tatsächliche Anbindung an den öffentlichen Verkehr zu ermitteln, verwendet die neue Methode die Verbindungsauskunft der SBB und GPS-Daten für die Länge der Wegzeiten zu Fuss zur Berechnung der typischen Wegezeiten zwischen den Wohnadressen der Postnutzer und den Zugangsstellen des Postnetzes.

Für die Zukunft sind bei den Erreichbarkeitswerten keine signifikanten Änderungen zu erwarten, da gemäss dem Erläuterungsbericht zur Postverordnung die derzeitige Dichte des Poststellen- und Postagenturnetzes (2014: 2‘222, 2013: 2‘231) auch künftig erhalten bleiben sollte.

Akzeptanz von Agenturen nimmt zu

Die im Vorjahr festgestellte Beruhigung bei der Umwandlung von Poststellen hält an. Die PostCom erhält pro Jahr etwa 6 bis 8 Fälle zur Überprüfung. In rund 100 Fällen pro Jahr geschehen Poststellenschliessungen beziehungsweise Umwandlungen in Agenturen einvernehmlich mit den Gemeinden. Die Akzeptanz von Agenturen nimmt zu, insbesondere wegen der längeren Öffnungszeiten. Bei den Öffnungszeiten der Poststellen hat die Post im Übrigen Pilotversuche gestartet, nachdem die PostCom diesen Aspekt im letzten Jahresbericht thematisiert hatte.  

Der Praxis der PostCom liegt die Haltung zu Grunde, dass sie die vom Gesetzgeber vorgesehene Möglichkeit zum Umbau des Poststellennetzes in ein Postagenturennetz nicht blockieren darf. Die Kriterien zur Beurteilung sind vorgegeben. Nach eingehender Prüfung hat die PostCom im Jahr 2014 mehrheitlich (d.h. in drei von vier Fällen) gutheissende Empfehlungen abgegeben. Nur im Fall der Poststelle Grono wies die PostCom das Verfahren zur Wiederaufnahme des Dialogs an die Post zurück. Nach Beurteilung der PostCom verletzte die Post in diesem Fall die Vorgaben der Postverordnung für die Anhörung der betroffenen Gemeinden und die Suche nach einer einvernehmlichen Lösung, weil das Dialogverfahren stark abgekürzt und die Nachbargemeinden nicht informiert worden waren.

Ebenso weist die PostCom den Fall an die Beteiligten zurück, wenn sie bei Streitfällen feststellt, dass die Gemeinden und das Gewerbe sich bezüglich einer Agenturlösung mit der Post nicht finden. Gemeinden und für Agenturen geeignete Gewerbebetriebe sind aufgerufen, ihren Beitrag bei einer notwendigen Anpassung der Postversorgung ebenfalls zu leisten. Die PostCom wird sich für annehmbare Lösungen einsetzen.

Hauszustellung im Fokus

Die Hauszustellung ist nach wie vor ein wesentlicher Aspekt der postalischen Grundversorgung. Diese bezweckt eine ausreichende und preiswerte Versorgung aller Bevölkerungsgruppen in allen Landesteilen mit den entsprechenden Dienstleistungen. Die PostCom misst ihr deshalb grosse Bedeutung bei.

In der Berichtsperiode hat die Post die Hauszustellung in einzeln stehenden Häusern vermehrt eingestellt. Eine vertiefte Analyse der PostCom hat verschiedene Problempunkte aufgezeigt, so die Definition des Siedlungsbegriffs, die Verhältnismässigkeit der Ersatzlösungen oder die von der Post in Vereinbarungen vorgegebene Vertraulichkeitsklausel. Die PostCom wird diese Frage und die Praxis der Post weiterhin aufmerksam verfolgen und jeden Fall, der ihr vorgelegt wird, individuell prüfen.

Erstmals Aufsichtsmassnahmen gegen die Post verfügt

Ende 2014 ordnete die PostCom erstmals Aufsichtsmassnahmen gegen die Schweizerische Post an. Dabei ging es um folgenden Sachverhalt: Die Post verhandelte mit der Gemeinde Kerns über die Schliessung der Poststelle Melchtal. Die Post versprach der Gemeinde und der betroffenen Bevölkerung die Einführung des Hausservices. Zwischen der Eröffnung des entsprechenden Entscheids der Post und der Einführung des Hausservice überprüfte die Post die Hauszustellung im betroffenen Gebiet und gelangte zum Schluss, dass sie in sieben Haushaltungen die Hauszustellung einschränken dürfe. Aus diesem Grund wollte die Post auch den Hausservice in diesen Haushaltungen nur eingeschränkt anbieten. Die Gemeinde Kerns gelangte an die PostCom und diese eröffnete nach ersten Abklärungen von Amtes wegen ein Aufsichtsverfahren gegen die Schweizerische Post AG. Mit verschiedenen Aufsichtsmassnahmen versuchte die PostCom, die Glaubwürdigkeit der Verfahren nach Art. 34 VPG bei Gemeinde und betroffener Bevölkerung wieder herzustellen. Die Schweizerische Post AG hat gegen diesen Entscheid der PostCom Anfang des Jahres 2015 eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht erhoben. Die PostCom hat an ihrer Verfügung festgehalten und diese in einer umfangreichen Rechtsschrift verteidigt. Das Verfahren ist zurzeit hängig.

Schlichtungsstelle

Aus den Anfragen gingen im Berichtsjahr 69 eigentliche "Fälle" hervor. Bis auf einen einzigen Fall konnte ein Gerichtsverfahren vermieden werden. Die Schlichtungsstelle entspricht einem Bedürfnis; ihr Bekanntheitsgrad ist jedoch noch gering und muss angemessen gefördert werden.

Postmärkte: knapp vier Milliarden Franken Umsatz

Gesamthaft wurden im Jahr 2014 auf den schweizerischen Postmärkten, bestehend aus dem Briefmarkt bis 2 Kilogramm, dem Paketmarkt bis 30 Kilogramm, den Express- und Kurierdiensten, den Zeitungen und Zeitschriften sowie den Import- und Exportmärkten Umsätze in Höhe von rund 3,98 Mrd. Franken erzielt und 3,849 Mrd. Sendungen befördert. Im Vergleich zum Vorjahr werden damit leicht tiefere Umsätze ausgewiesen (-2.8%).

In Zukunft dürften die Privatkunden (B2C) einen weiteren Mengenschub bringen. Der Anteil des Business-to-Business-Geschäfts (B2B) dürfte sich weiter verringern.

Die Wettbewerbsstruktur auf den Postmärkten hat sich nur geringfügig verändert. Die Post hat bei den Paketen bis 30 kg einen Marktanteil von 80 %. Im geöffneten Teilmarkt der inländischen Briefe verfügt die Schweizerische Post durch ihr hohes Sendevolumen über einen Marktanteil von nahezu 99% (bei Umsatz und Volumen).

Arbeitsbedingungen: PostCom gibt Studie in Auftrag

Die Post und die Gewerkschaften haben ihre Verhandlungen für einen GAV abgeschlossen. Die privaten Anbieterinnen, teilweise vertreten durch den Branchenverband KEP&Mail, sind ebenfalls auf gutem Weg. Bezüglich der branchenüblichen Arbeitsbedingungen im Postsektor hat die PostCom eine wissenschaftliche Studie in Auftrag gegeben, um Mindeststandards festzulegen.

Aktuelle Herausforderungen ortet die PostCom zudem in den nachfolgenden Bereichen:

50 g Monopol

In der Schweiz und in Norwegen besteht nach wie vor ein Monopol, wobei in Norwegen die Regierung dessen Abschaffung beantragt hat. Wie in der Schweiz weiter verfahren werden soll, hängt auch mit der Finanzierung der Grundversorgung zusammen. Der Bundesrat wird 2015 zuhanden des Parla-ments einen Bericht zum 50g-Monopol und zur Finanzierung der Grundversorgung verabschieden. Der Entscheid liegt damit bei den politischen Instanzen. Die PostCom sieht Gründe, die sowohl für als auch gegen eine Aufhebung dieses Monopols sprechen.

Zugang der privaten Anbieterinnen zu den Postfachanlagen

Das Postgesetz sichert in Artikel 6 den Zugang zu den Postfachanlagen zu. Vorgesehen ist, dass die Anbieterinnen sich vertraglich einigen. Kommt keine Einigung zustande, kann eine der Parteien an die PostCom gelangen. Der Branchenverband KEP&Mail bemängelt den de facto verwehrten Zugang, weil es sich finanziell überhaupt nicht lohne. 

Zugang der privaten Anbieterinnen zu den Briefkästen

Hierbei handelt es sich um ein schwieriges und langwieriges Geschäft, weil eine Lösung von den Hausbesitzern abhängig ist. Vielerorts – zum Beispiel in Wohnblöcken oder Altstadtliegenschaften – befinden sich die Briefkastenanlagen aus Sicherheitsgründen hinter verschlossenen Eingangstüren. Die Liegenschaftsverwaltungen geben der Post zwecks Zustellung einen Hausschlüssel oder einen Zugangscode, weigern sich aber häufig, diese Mittel auch den privaten Postdiensteanbieterinnen auszuhändigen. Dies ist für die privaten Anbieter ein nicht zu unterschätzender Wettbewerbsnachteil und verhindert zudem eine korrekte Zustellung an die Empfängerinnen und Empfänger (Verlust / Diebstahl der Sendungen). Die PostCom ist in dieser Frage vermittelnd tätig. 

Bei den neusten technischen Entwicklungen sind Big Data und der mögliche Einsatz von Drohnen zu erwähnen. Die Entwicklung innovativer Dienstleistungen birgt jedoch Ungewissheiten und Risiken, welche die Marktakteure in naher Zukunft zu bewältigen haben.

Kontakt/Rückfragen:

Dr. Hans Hollenstein, Präsident PostCom, Tel. +41 58 465 79 80


Adresse für Rückfragen

Eidgenössische Postkommission PostCom
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Tel.: +41 58 462 50 94


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