Erster nationaler Bericht über die Risiken der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung

Bern, 19.06.2015 - Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung den ersten Bericht über die nationale Beurteilung der Geldwäscherei- und Terrorismusfinanzierungsrisiken in der Schweiz zur Kenntnis genommen. Der von einer interdepartementalen Arbeitsgruppe erstellte Bericht enthält auch spezifische Analysen zu den wichtigsten dem Geldwäscherei-gesetz unterstellten sowie ausgewählten Bereichen, die dem Geldwäschereigesetz nicht unterstellt sind. Er zeigt, dass die Schweiz von der Finanzkriminalität nicht verschont wird und für das Waschen von Erträgen aus mehrheitlich im Ausland begangenen Straftaten nach wie vor attraktiv ist. Der Bericht kommt zum Schluss, dass die geltende Gesetzgebung den festgestellten Risiken insgesamt angemessen Rechnung trägt. Gleichzeitig empfiehlt er Massnahmen, um die Wirksamkeit des schweizerischen Dispositivs zur Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung zu verstärken.

Die Analysen im Bericht basieren sowohl auf quantitativen als auch qualitativen Daten, die aus öffentlichen Quellen stammen oder von verschiedenen Stellen von Bund und Kantonen sowie von Akteuren des privaten Sektors bereitgestellt wurden. Aus dem Bericht geht hervor, dass die Schweiz von der Finanzkriminalität nicht verschont wird und für das Waschen von Vermögenswerten aus Straftaten, die grösstenteils im Ausland begangen werden, nach wie vor attraktiv ist. In Bezug auf die Vortaten stellen Betrug und Veruntreuung, Korruption und Zugehörigkeit zu einer kriminellen Organisation die Hauptgefährdungen für den Schweizer Finanzsektor dar.

Die Gesamtbeurteilung der Geldwäschereirisiken hat für alle dem Geldwäschereigesetz (GwG) unterstellten Bereiche ein mittleres Risiko ergeben, das jedoch je nach Bereich unterschiedlich ausfällt. Die grösste Gefährdung wird bei den Universalbanken festgestellt. Dank den Massnahmen zur Bekämpfung der Geldwäscherei werden die Verwundbarkeiten jedoch deutlich reduziert, sodass trotz erhöhtem Risiko von einem angemessenen Risikomanagement in diesem Bereich ausgegangen werden kann. Das Gleiche gilt für folgende Bereiche: Privatbanken, Vermögensverwaltung, Rechtsberufe, Treuhandgeschäfte sowie Geld- und Wertübertragungsdienstleistungen.

Die Analysen haben gezeigt, dass das Risiko für die Bereiche Versicherungen, Spielbanken und Kreditdienstleistungen in der Schweiz gering ist. Die übrigen analysierten Bereiche (Retailbanken, Effektenhandel, Edelmetallhandel, Geldwechselgeschäfte, Zahlungsverkehrs­dienstleistungen) sind einer mittleren Gefährdung ausgesetzt. Die bestehenden Massnahmen zur Verhütung und Verminderung des Risikos von Geldwäscherei und Terrorismus­finanzierung stehen aber in einem angemessenen Verhältnis zu den festgestellten Risiken.

Für die Terrorismusfinanzierung hat die Analyse ebenfalls ein beschränktes Risiko ergeben, das aber, würde es eintreffen, bedeutende Auswirkungen haben könnte. Zudem könnte das Risiko ansteigen, wenn die Terrorismusfinanzierungsnetzwerke alternative Geldübertragungssysteme in der Schweiz systematischer nutzen sollten. Dadurch würden sowohl die Gefährdung als auch die Verwundbarkeit unseres Landes zunehmen.

Die momentan am stärksten der Terrorismusfinanzierung ausgesetzten Finanzintermediäre sind die Banken, die Dienstleister im Bereich Geld- und Wertübertragung sowie im Kreditgeschäft, wobei es in der Regel um geringe Beträge geht. Die Behörden arbeiten in diesem Bereich sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene eng zusammen. Die Weiterführung und Verstärkung dieser Zusammenarbeit insbesondere zwischen den Nachrichtendiensten, die weitere Sensibilisierung der potenziell von Terrorismusfinanzierung betroffenen Akteure sowie der Einsatz anderer verfügbarer Rechtsgrundlagen zur Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung sind wesentliche Voraussetzungen, damit das Risiko eingedämmt werden kann.

Ferner wurden sechs Bereiche untersucht, die nicht direkt dem GwG unterstellt sind. Die interdepartementale Koordinationsgruppe zur Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung (KGGT) kommt zum Schluss, dass das heutige System den Risiken in angemessener Weise begegnet. Sie schlägt dennoch einige Verbesserungs­massnahmen vor.

Die KGGT ist der Ansicht, dass das gesetzliche Dispositiv für die dem GwG unterstellten Bereiche, das mit dem Bundesgesetz vom 12. Dezember 2014 zur Umsetzung der 2012 revidierten Empfehlungen der GAFI vervollständigt wurde, den aktuellen Geldwäscherei- und Terrorismusfinanzierungsrisiken insgesamt angemessen Rechnung trägt. Sie ist auch der Auffassung, dass die Anwendung der von der Gesetzgebung vorgesehenen Instrumente auf operativer Ebene noch verbessert werden sollte. Aus diesem Grund empfiehlt die KGGT in ihrem Bericht acht Massnahmen zur Konsolidierung des aktuellen Dispositivs. Dazu gehören die Förderung des Dialogs zwischen dem öffentlichen und privaten Sektor, die Entwicklung und Systematisierung der Statistiken sowie spezifische Empfehlungen für künftige Analysen und betreffend den erfolgten Untersuchungen der nicht dem GwG unterstellten Bereiche, namentlich der Immobilien- und der Rohstoffbranche, der Stiftungen und der Zollfreilager.

Die nationale Risikoanalyse ist ein kontinuierlicher Prozess. Der Bericht wird nachzuführen und mit anderen Berichten und Analysen zu ergänzen sein, damit die Wirksamkeit des schweizerischen Dispositivs beurteilt und neuen Gefährdungen begegnet werden kann.

Die KGGT

Die interdepartementale Koordinationsgruppe zur Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung (KGGT) wurde vom Bundesrat Ende 2013  eingesetzt. Die KGGT ist eine ständige Einrichtung, die vom stellvertretenden Staatsekretär des Staatsekretariats für internationale Finanzfragen (Eidgenössisches Finanzdepartement) geleitet wird und sich aus Direktionsmitgliedern folgender Ämter zusammen setzt: Eidgenössische Steuerverwaltung (Eidgenössisches Finanzdepartement); fedpol, Bundesamt für Justiz, Eidgenössische Spielbankenkommission (Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement); Nachrichtendienst des Bundes (Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport); Direktion für Völkerrecht, Abteilung Sektorielle Aussenpolitiken (Eidgenössisches Departements für auswärtige Angelegenheiten); FINMA und Bundesanwaltschaft.

Die KGGT hat die Aufgabe, die Massnahmen im Zusammenhang mit der Bekämpfung der Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung innerhalb der Bundesverwaltung zu koordinieren. In diesem Rahmen hat sie insbesondere für eine ständige Risikobeurteilung zu sorgen, mit dem Ziel, neue Geldwäscherei- und Terrorismusfinanzierungsbedrohungen zu erkennen und allfällige Massnahmen zu deren Eindämmung vorzuschlagen. Mit dem Bericht der KGGT wird auch eine GAFI-Empfehlung umgesetzt, die von ihren Mitgliedern verlangt, Risikoanalysen durchzuführen, damit die Massnahmen zur Bekämpfung der Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung besser an die tatsächlichen Risiken angepasst werden können.


Adresse für Rückfragen

Mario Tuor, Leiter Kommunikation Staatssekretariat für internationale Finanzfragen SIF
Tel. +41 58 462 46 16, mario.tuor@sif.admin.ch

Kommunikation und Medien fedpol
Tel. +41 58 463 13 10, info@fedpol.admin.ch



Herausgeber

Der Bundesrat
https://www.admin.ch/gov/de/start.html

Eidgenössisches Finanzdepartement
http://www.efd.admin.ch

Bundesamt für Polizei
http://www.fedpol.admin.ch/fedpol/de/home.html

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-57750.html