Bundesrat gegen Wechsel bei medizinischer Notversorgung wegen Alkoholvergiftung

Bern, 01.07.2015 - Wenn jemand wegen einer Alkoholvergiftung notfallmässig im Spital behandelt werden muss, soll die Grundversicherung die Kosten weiterhin übernehmen. Der Bundesrat lehnt eine Vorlage des Parlaments ab, die dies ändern will. Eigenes Verschulden ist heute kein Kriterium dafür, ob die obligatorische Krankenpflegeversicherung die Kosten übernimmt oder nicht. Eine Ausnahme bei übermässigem Alkoholkonsum käme einem Systemwechsel gleich und wäre mit dem Verfassungsgrundsatz der Rechtsgleichheit schwer vereinbar.

Im März 2010 reichte Nationalrat Toni Bortoluzzi die parlamentarische Initiative „Komatrinker sollen Aufenthalte im Spital und in Ausnüchterungszellen selber bezahlen" ein. Gemäss diesem Vorstoss sollen diejenigen, welche übermässig Alkohol konsumieren, für die notwendigen medizinischen Notfall-Behandlungen selber aufkommen. Diese Behandlungen würden dann nicht mehr wie bisher von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP, Grundversicherung) bezahlt.

Die Kommissionen für soziale Sicherheit und Gesundheit des National- und Ständerates hatten sich für diese parlamentarische Initiative ausgesprochen. Deshalb hat die nationalrätliche Kommission einen Vorentwurf ausgearbeitet und im Juni 2014 in die Vernehmlassung gegeben.

In der Vernehmlassung wird die Vorlage grossmehrheitlich abgelehnt. Mit einer Ausnahme sprechen sich alle Kantone gegen die Vorlage aus. Dagegen sind auch mehrere Parteien, fast alle Leistungserbringer, drei Konsumentenschutzorganisationen sowie weitere Organisationen.

Der Bundesrat lehnt die Vorlage ebenfalls ab. Sie würde einen Systemwechsel bedeuten, denn eigenes Verschulden wird bisher im Krankenversicherungsgesetz (KVG) nicht berücksichtigt. Der Bundesrat lehnt einen solchen Wechsel für einen einzelnen Sachverhalt grundsätzlich ab. Er ist zudem der Ansicht, dass die Vorlage schwer mit dem Verfassungsgrundsatz der Rechtsgleichheit vereinbar ist, da sie nur übermässigen Alkoholkonsum, nicht aber andere gesundheitsschädigende Verhaltensweisen erfassen würde, wie das Ausüben gewisser Sportarten, Rauchen oder übermässiges Essen. Zudem sind weder die Wirksamkeit einer solchen Massnahme erwiesen noch die finanziellen Auswirkungen geklärt.

Weiter befürchtet der Bundesrat, dass sich insbesondere Jugendliche und Personen aus bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen spät oder gar nicht in Behandlung begeben könnten, wenn sie die Kosten selbst übernehmen müssten. Dies könnte zu Folgeerkrankungen und später zu höheren Behandlungskosten führen.

Im Jahr 2012 wurden insgesamt rund 12‘000 Personen wegen übermässigem Alkoholkonsum notfallmässig im Spital behandelt. Der grosse Teil davon (über 90 Prozent) war über 23 Jahre alt. Rund drei Viertel der Patientinnen und Patienten hatten nicht nur übermässig Alkohol getrunken, sondern litten beispielsweise auch an Alkoholabhängigkeit, psychischen Störungen sowie Verletzungen durch Gewalt oder Unfälle. Damit wäre die Frage, ob für den übermässigen Alkoholkonsum eigenes Verschulden vorliegt, oftmals schwierig zu klären. Derzeit sieht kein europäisches Land eine Beteiligung an den Behandlungskosten aufgrund einer Alkoholvergiftung vor.

Grundsätzlich teilt der Bundesrat die Einschätzung der nationalrätlichen Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit, dass im Umgang mit Alkoholmissbrauch Probleme bestehen. Deshalb hat er im Jahr 2008 das Nationale Programm Alkohol (NPA) verabschiedet. Das Programm sorgt für ein koordiniertes Vorgehen und setzt Ziele in der nationalen Alkoholpolitik. In diesem Rahmen werden gegenwärtig auch Empfehlungen erarbeitet, wie die zuständigen Stellen (Spitäler, Polizei, Suchtberatung) bei Alkoholvergiftungen vorgehen und zusammenarbeiten sollen.


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