Zusätzliche Vorgaben für Informatikprojekte in der Bundesverwaltung

Bern, 01.07.2015 - Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung Weisungen zu den IKT-Projekten in der Bundesverwaltung und zum IKT-Portfolio des Bundes erlassen. Sie treten am 1. Juli 2015 in Kraft. Unter anderem ist vorgesehen, dass vor der Freigabe von IKT-Grossprojekten von einer zentralen Stelle jeweils ein Assessment durchgeführt wird. Zudem wurde der Geltungsbereich der Vorgaben für die IKT-Schlüsselprojekte ausgeweitet.

Die heute erlassenen Weisungen übernehmen inhaltlich die bisher geltenden Vorgaben und wurden gezielt mit neuen Regelungen ergänzt, um die Steuerung der IKT-Portfolios und der IKT-Projekte in der Bundesverwaltung zu optimieren.

Projekt-Assessments vor Freigabe von IKT-Grossprojekten

Die neuen Weisungen sehen vor, dass vor der Freigabe von IKT-Projekten mit einem Gesamtaufwand von mehr als fünf Millionen Franken jeweils ein Projekt-Assessment durchgeführt wird. Dabei überprüfen projektexterne Experten die Qualität der Managementkomponenten sowie die relevanten Kontextfaktoren des Projekts. Mit den daraus abgeleiteten Empfehlungen zuhanden der projektfreigebenden Instanz sollen gegebenenfalls frühzeitig Verbesserungsmassnahmen eingeleitet oder problematische Projekte vermieden werden. Die Projekt-Assessments werden zentral vom Informatiksteuerungsorgan des Bundes (ISB) beauftragt. Die Verantwortung für die Projektfreigabe und die anschliessende Projektabwicklung bleibt jedoch uneingeschränkt bei den Projektverantwortlichen und bei der für das Projekt zuständigen Linienorganisation der jeweiligen Verwaltungseinheiten.

Geltungsbereich der IKT-Schlüsselprojekte erweitert

Neu will der Bundesrat auch IKT-Projekte in den Bereichen Nationalstrassen sowie Führungssysteme und IKT-Infrastrukturen der Armee als IKT-Schlüsselprojekte festlegen. Seit Mitte 2013 werden Projekte, welche aufgrund ihres Ressourcenbedarfs, ihrer strategischen Bedeutung, ihrer Komplexität und Risiken eine verstärkte übergeordnete Führung, Steuerung und Kontrolle erfordern, als IKT-Schlüsselprojekte periodisch von der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) geprüft. Die Prüfberichte der EFK dienen der für das Projekt zuständigen Linienorganisation als unabhängige Einschätzung und werden jeweils auf der Website der EFK publiziert. Zudem erhält nun die Finanzdelegation der Eidgenössischen Räte vom Bundesrat halbjährlich einen Bericht zum Stand der IKT-Schlüsselprojekte.

Mit der Umsetzung der neuen Vorgaben wird sich die Erfolgsquote bei den IKT-Projekten in der zentralen Bundesverwaltung weiter erhöhen. Die Weisungen treten am 1. Juli 2015 in Kraft und werden im Bundesblatt publiziert.


Adresse für Rückfragen

Peter Fischer, Delegierter für die Informatiksteuerung des Bundes ISB
Tel. 058 465 98 98, peter.fischer@isb.admin.ch



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Der Bundesrat
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