Alkoholtestkäufe 2014: mehr Verkäufe an Minderjährige

Bern, 10.07.2015 - Die Chancen, dass Minderjährige trotz gesetzlichen Altersbeschränkungen an Alkohol kommen, stehen eins zu drei. Das geht aus den Ergebnissen der über 5000 Alkoholtestkäufe im Jahr 2014 in der Schweiz hervor. Seit 2008 war die Alkoholverkaufsrate nie mehr so hoch. Eine Häufung rechtswidriger Alkoholverkäufe an Minderjährige zeichnet sich am Abend und beim Konsum an Ort und Stelle ab.

33,7 Prozent der 5022 im Jahr 2014 im Inland erfassten Testkäufe führten zu einem rechtswidrigen Alkoholverkauf an Minderjährige (nicht enthalten sind in diesen Zahlen die 295 Testkäufe im Kanton Genf). 2013 betrug die durchschnittliche Rate der rechtswidrigen Alkoholverkäufe 25,8 Prozent von 5503 Testkäufen.

Doppelt so viele Alkoholverkäufe nach 19 Uhr

Bisher war es üblich, dass Alkoholtestkäufe tagsüber durchgeführt wurden. Sie finden nun häufiger auch am Abend statt. Der Anteil der Testkäufe nach 19 Uhr stieg von 6 Prozent im Jahr 2013 auf 25,6 Prozent im Jahr 2014. Je nach Tageszeit ergibt sich eine Verdoppelung der Verkaufsraten: Tagsüber beträgt die Rate 26,7 Prozent und abends 54,2 Prozent. 2014 verzeichnete die Rate der Alkoholverkäufe an Minderjährige bei den meisten Verkaufsstellen eine Zunahme. Generell ist es für einen Minderjährigen einfacher, sich an einer Verkaufsstelle, bei der der Konsum an Ort und Stelle erfolgt, Alkohol zu beschaffen (47,5 % der Verkäufe) als bei einem Take-Away-Betrieb (22,7 %). Die höchsten Verkaufsraten verzeichnen die Bars (54,3 %), die Getränkemärkte (50 %) sowie die Cafés und Restaurants (44,6 %). Wie im Vorjahr weisen erneut die Tankstellenshops die niedrigste Rate auf (17,3 %). Der Anteil der Testkäufe von gebrannten Wassern (Brände, Liköre, Cocktails, Alcopops) überschritt 2014 erstmals die 30 Prozent-Marke. Der Befund ist eindeutig: Jugendliche unter 18 Jahren gelangen in 61,4 Prozent der Fälle an destillierte alkoholische Getränke, während es den Jugendlichen unter 16 Jahren lediglich in 26,3 Prozent der Kaufversuche gelingt, alkoholische Gärprodukte wie Bier oder Wein zu erwerben.

Zentrales Problem sind die Alterskontrollen

Die je nach Tageszeit, nach Verkaufsstellen und nach erworbenen Getränkearten teilweise markanten Unterschiede bei den Verkaufsraten hängen stets direkt mit der Intensität der Überprüfung der gesetzlichen Altersbeschränkungen zusammen. Das Alter der jugendlichen Käuferinnen und Käufer wird tagsüber (78,2 %), in den Take-Away-Verkaufsstellen (82,3 %) und beim Kauf von gegorenen alkoholischen Getränken (78,3 %) viel systematischer kontrolliert als abends (48 %), in den Verkaufsstellen, in denen der Alkohol an Ort und Stelle konsumiert wird (54,9 %), und beim Erwerb von Spirituosen (41,7 %). Nennenswert ist ferner, dass es in 17,8 Prozent der Fälle, in denen zuvor eine Alterskontrolle stattfand, zum Alkoholverkauf kam, was die dramatischen Folgen einfacher Berechnungsfehler aufzeigt.Die Eidgenössische Alkoholverwaltung (EAV) setzt ihre Koordinationsbemühungen fort; sie strebt eine Harmonisierung der Standards und die Festlegung gemeinsamer Handlungsprioritäten bei der Durchführung von Alkoholtestkäufen. Die neueren Ergebnisse rücken den Fokus insbesondere auf einen stärkeren Einsatz der vielen bereits zur Verfügung stehenden Instrumente; so kann das Alter der Käuferinnen und Käufer zum Beispiel mit Hilfe von Altersrechnern rasch und effizient überprüft werden. Zu den Handlungsprioritäten gehört auch die Intensivierung der Bestrebungen zur Sensibilisierung und Ausbildung des Verkaufspersonals.


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