Die Zahl der Wahlfranchisen wird reduziert und damit die Prämienübersicht vereinfacht

Bern, 17.08.2015 - Der Bundesrat kann aufgrund des Krankenversicherungsgesetz KVG Modelle zulassen, bei denen die Versicherten sich stärker an den Kosten beteiligen und dafür eine Prämienermässigung erhalten. Um das Prämiensystem übersichtlicher zu gestalten, soll die Anzahl der wählbaren Franchisen reduziert werden, indem die selten gewählten Stufen gestrichen werden. Die höchste Franchise soll indes unverändert beibehalten werden. Zudem sollen die zu hohen Prämienrabatte reduziert werden. Die entsprechende Änderung der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV) geht bis am 12. November 2015 in die Anhörung. Sie soll am 1. Januar 2017 in Kraft treten und wird sich erstmals auf die Prämien 2017 auswirken.

Derzeit können die Versicherten im Bereich der obligatorischen Krankenpflegeversicherung unter verschiedenen Franchisestufen wählen und sich entsprechend an den Kosten beteiligen. Für Erwachsene sind - neben der ordentlichen Franchise von 300 Franken - fünf Wahlfranchisen möglich. 56 Prozent der Versicherten haben eine solche Wahlfranchise abgeschlossen, wobei nicht alle Stufen gleichermassen gefragt sind.

Um das System zu vereinfachen und die Anzahl der anwendbaren Prämien zu reduzieren, schlägt das EDI vor, die zwei selten gewählten Stufen von 1000 und 2000 Franken zu streichen. Es verbleiben damit die ordentliche Franchise von 300 und die Wahlfranchisen 500, 1500 und 2500 Franken.

Bei Kindern beträgt die ordentliche Franchise derzeit 0 Franken. Wahlfranchisen werden hier kaum gewählt. Nur knapp 10 Prozent der Kinder sind in einer der sechs Stufen der Wahlfranchisen versichert. Am meisten gewählt wird die Stufe 400 Franken - dies gilt für rund 2 Prozent der 1,5 Millionen Kinder. Das EDI schlägt deshalb vor, nur noch zwei Wahlfranchisen beizubehalten, nämlich die höchste (600 Franken) und die am häufigsten gewählte (400 Franken).

Betroffen von der Änderung sind ungefähr 590'000 Erwachsene (rund 9 Prozent) und 66'600 Kinder (gut 4 Prozent).

Mit der Reduktion der Franchisestufen wird auch die Höhe des maximalen Prämienrabatts angepasst, den die Krankenversicherer gewähren dürfen. Der heutige Rabatt ist höher als die risikobereinigten Einsparungen der Leistungskosten zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung, die auf die einzelnen Wahlfranchisen zurückzuführen sind.  

Der maximale Rabatt beträgt deshalb neu 60 Prozent des zusätzlich übernommenen Risikos bei einer Franchise von 1500 Franken und 50 Prozent bei einer Franchise von 2500 Franken. Bei einer Franchise von 500 bleibt er bei 70 Prozent. Bei den Kindern beträgt die maximale Prämienreduktion 65 Prozent bei einer Franchise von 400 Franken und 60 Prozent bei einer Franchise von 600 Franken.

Die Anhörung zur Verordnungsänderung dauert bis am 12. November 2015. Diese tritt per 1.1.2017 in Kraft und wird sich erstmals auf die Prämien 2017 auswirken.


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