Bundesrat beantragt Nachtragskredit für Innovationsförderung der KTI

Bern, 19.08.2015 - Seit August 2015 erlässt die Kommission für Technologie und Innovation KTI exportorientierten KMU in Innovationsprojekten deren Cash-Beitrag. Diese, aufgrund der Frankenstärke getroffene Sondermassnahme, stösst auf grosse Nachfrage. Um die Projektfinanzierung zu sichern und die Innovationsfähigkeit der Schweizer Wirtschaft weiter zu fördern, hat der Bundesrat entschieden, dem Parlament einen Nachtragskredit von 20 Millionen zu beantragen. Es ist vorgesehen, die zusätzlichen Mittel im Bildungs- und Forschungsbereich zu kompensieren.

Die Frankenstärke stellt die Schweizer Unternehmen vor grosse Herausforderung. Ein zentrales Element zur Bewahrung der Wettbewerbsfähigkeit ist die Innovation. Ende Juni beauftragte der Vorsteher des Eidgenössischen Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung, Bundesrat Johann N. Schneider-Ammann, deshalb die KTI, stark exportorientierten KMU bei Forschungs- und Entwicklungs-Gesuchen den Cash-Beitrag zu erlassen. Die beteiligten Unternehmen müssen jedoch weiterhin Eigenleistungen von mindestens 50% an den Gesamtkosten erbringen, die meistens als Arbeitsleistung im Projekt entstehen. Die Sondermassnahme trat Anfang August in Kraft und wird vorläufig bis Ende Jahr weitergeführt.

Aufgrund der sich abzeichnenden grossen Nachfrage reichen die Fördermittel aus der regulären Projektförderung für 2015 von 110 Millionen Franken nicht aus. Der Bundesrat hat deshalb zur Sicherung des Fördergeschäfts entschieden, einen Nachtragskredit für 2015 in der Höhe von 20 Millionen Franken beim Parlament zu beantragen. Diese zusätzlichen Fördermittel würden im Bildungs- und Forschungsbereich kompensiert werden.


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