Selbsthilfemassnahmen Landwirtschaft: Begehren von sechs Organisationen publiziert

Bern, 08.09.2015 - Drei Branchen- und drei Produzentenorganisationen möchten ihre Selbsthilfemassnahmen durch den Bundesrat auch für Nichtmitglieder verbindlich erklären lassen. Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) hat heute die entsprechenden Begehren im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) veröffentlicht. Interessierte können sich bis zum 9. Oktober 2015 schriftlich dazu äussern.

Gestützt auf die Artikel 8 und 9 des Landwirtschaftsgesetzes (LwG; SR 910.1) kann der Bundesrat in bestimmten Fällen die von Branchen- und Produzentenorganisationen beschlossenen Selbsthilfemassnahmen auch für Nichtmitglieder verbindlich erklären. Die Massnahmen müssen die Qualitätsverbesserung, die Absatzförderung oder die Anpassung der Produktion und des Angebots an die Erfordernisse des Marktes betreffen und durch Unternehmen gefährdet werden, die sich nicht daran beteiligen. Grosses Gewicht haben die Repräsentativität der Organisationen und ihre internen Entscheidungsabläufe.

Die folgenden Begehren um Verlängerung bereits bestehender Massnahmen wurden heute im Schweizerischen Handelsamtsblatt und auf der Website des BLW veröffentlicht (www.blw.admin.ch, Themen, Produktion und Absatz, Kennzeichnung und Absatzförderung, Branchenorganisationen):

  • Branchenorganisation Milch, Standardvertrag und Reglement Segmentierung Milchmarkt
  • Emmentaler Switzerland, Marketingbeiträge
  • Interprofession du Vacherin Fribourgeois, Marketingbeiträge
  • Schweizerischer Bauernverband, Marketingbeiträge
  • Schweizer Milchproduzenten, Marketingbeiträge
  • GalloSuisse, Marketingbeiträge

Mit der Veröffentlichung sollen die Nichtmitglieder der Organisationen über die Begehren informiert werden. Die Veröffentlichung ist Teil des ordentlichen Vernehmlassungsverfahrens, sie gewährt keine besonderen Einspracherechte. Interessierte können sich bis zum 9. Oktober 2015 schriftlich dazu äussern. Der Bundesrat wird noch im laufenden Jahr entscheiden, ob und allenfalls wieweit er den Begehren der Organisationen entsprechen wird. Die Stellungnahmen sind dem Bundesamt für Landwirtschaft, Fachbereich Tierische Produkte und Tierzucht, Mattenhofstrasse 5, 3003 Bern zu übermitteln.


Adresse für Rückfragen

Monika Meister, Bundesamt für Landwirtschaft BLW, Fachbereich Tierische Produkte und Tierzucht, Tel. +41 58 462 25 64, monika.meister@blw.admin.ch



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