Die Schweiz und Norwegen unterzeichnen ein Änderungsprotokoll zum Doppelbesteuerungsabkommen

Bern, 09.09.2015 - Die Schweiz und Norwegen haben am 4. September 2015 in Oslo ein Änderungsprotokoll zum Doppelbesteuerungsabkommen auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und Vermögen unterzeichnet. Es enthält eine Schiedsklausel nach dem Musterabkommen der OECD und der schweizerischen Abkommenspolitik. Das neue DBA trägt zur weiteren positiven Entwicklung der bilateralen Wirtschaftsbeziehungen bei.

Die Schweiz und Norwegen haben ihr Abkommen 2009 revidiert. Damals wurde eine Bestimmung über den Informationsaustausch nach OECD-Standard sowie eine Meistbegünstigungsklausel zugunsten der Schweiz eingeführt für den Fall, dass Norwegen mit einem anderen Vertragspartner eine Schiedsklausel vereinbart. Mit diesem Änderungsprotokoll wird die Meistbegünstigungsklausel umgesetzt. Die neue Schiedsklausel stellt sicher, dass Doppelbesteuerungen vermieden werden. Auf Antrag Norwegens wurde ausserdem eine Anpassung von Artikel 26 über den Informationsaustausch vorgenommen.

Nach Abschluss der Verhandlungen wurde am 13. März 2015 ein Änderungsprotokoll paraphiert und den Kantonen und Wirtschaftsverbänden zur Stellungnahme vorgelegt. Sie haben  dem Abschluss zugestimmt. Bevor das neue Abkommen in Kraft treten kann, muss es noch von den Parlamenten beider Länder genehmigt werden.

Die Schweiz hat insgesamt 52 Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen, die den internationalen Standard in Sachen Informationsaustausch erfüllen; 41 davon sind in Kraft.


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