Umweltbelastung der Bundesverwaltung erneut gesunken

Bern, 11.09.2015 - Die Bundesverwaltung beansprucht immer weniger Ressourcen. So hat der Verbrauch von Strom, Wärme, Wasser und Papier seit 2006 deutlich abgenommen. Dies geht aus dem Umweltbericht 2015 der Bundesverwaltung hervor, den der Bundesrat heute zur Kenntnis genommen hat. Zurückzuführen ist diese Entwicklung auf das Programm zum systematischen Ressourcen- und Umweltmanagement (RUMBA).

Seit seiner Lancierung im Jahr 1999 dient RUMBA dazu, betriebliche und produktbezogene Umweltbelastungen in der Bundesverwaltung kontinuierlich abzubauen. 2007 verlangte der Bundesrat, dass die Umweltbelastung in den RUMBA-Einheiten pro Mitarbeitenden bis zum Jahr 2016 gegenüber 2006 um weitere zehn Prozent zu senken sei.

Dieses Ziel wurde 2014 bereits übertroffen, wie der vorliegende achte Umweltbericht aufzeigt. Die Departemente, die Bundeskanzlei, die Parlamentsdienste, die Bundesanwaltschaft und das Bundesgericht Luzern verringerten ihre Umweltbelastung seit 2006 pro Vollzeitstelle um 23,1 %. Rückläufig war gegenüber der letzten Erhebung im Jahr 2012 der Verbrauch von Strom (- 14 %), Wasser (- 7 %), Papier (- 9 %) sowie der Wärmeverbrauch (- 10 %). Auch die Reisen per Auto gingen zurück (- 17 %). Die Menge an Kehricht blieb praktisch unverändert. Zugenommen haben aufgrund stärkerer internationaler Verpflichtungen wie zum Beispiel dem OSZE-Vorsitz einzig die Flugreisen (+ 10 %) und die Bahnreisen (+ 2 %). Zum weitgehend positiven Ergebnis trugen technische Massnahmen (insbesondere im Gebäudebereich) sowie das Verhalten der Mitarbeitenden bei, die mittels gezielter Informationen sensibilisiert wurden.   

Dennoch besteht weiteres Potenzial zur Senkung der Umweltbelastung; insbesondere beim Strom- und Wärmebedarf sowie bei der Mobilität. Mit Blick auf die Vorbildfunktion, welche die Bundesverwaltung insbesondere bei der Energiestrategie 2050 und bei der Strategie „Nachhaltige Entwicklung des Bundes" einnimmt, beabsichtigt der Bundesrat, Mechanismen zur Sicherung der Umweltverträglichkeit noch systematischer zu verankern. Daher hat er heute das UVEK damit beauftragt, bis Ende März 2016 die Umweltziele 2017 bis 2020 der Bundesverwaltung sowie die Zielvereinbarungsprozesse zu überprüfen. Geprüft werden zudem organisatorische und strukturelle Anpassungen wie zum Beispiel eine zentrale Datenerhebung.


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