Klimawandel: Bessere Einschätzung der Entwicklung von Naturgefahren

Bern, 05.10.2015 - Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) hat vor dem Hintergrund des Klimawandels die Entwicklung der Naturgefahrenprozesse mit Hilfe einer neuen Methode dargestellt. Für die kommenden Jahrzehnte kann nun die Veränderung von Gefahren wie etwa Steinschlag oder Rutschungen in einer Region abgeschätzt werden. Dadurch können Kantone und BAFU die Gefährdung besser beurteilen und Präventionsmassnahmen genauer planen.

Im Rahmen der Naturgefahrenprävention hat das Bundesamt für Umwelt (BAFU) die Auswirkungen des Klimawandels auf Steinschlag, Lawinen, Hangmuren und Gefahren, die von Wildbächen ausgehen, untersuchen lassen. Deshalb haben die Fachleute eine eigene Analysemethode zur Klimasensitivität entwickelt, die verschiedene Klimaszenarien berücksichtigt. Es sind dieselben, wie sie für die Klimapolitik verwendet werden.

Regional unterschiedliche Auswirkungen

Die Studie deckt zwei Zeiträume ab und basiert auf einem mittleren und einem extremen Klimaszenario: Ersteres erstreckt sich bis ins Jahr 2060, letzteres bis 2085. Die Resultate zeigen, wie stark die betreffende Naturgefahr gemäss den Klimaszenarien für die jeweilige Region zu- oder abnimmt. Auf den Karten sind die einzelnen Einflussfaktoren dargestellt (grün abnehmend, rot stark zunehmend, siehe Beilage Karten).

Die Ergebnisse zeigen auch, dass es in der Schweiz keine allgemeine Tendenz gibt, da lokale Einflussfaktoren wie zum Beispiel Höhe und Exposition je nach Himmelsrichtung eine grosse Rolle spielen. In gewissen Regionen wird aufgrund des Klimawandels die Gefährdung durch Naturgefahren abnehmen, in anderen werden sich die Gefahren eher erhöhen. Mögliche Schäden wurden in der Studie nicht untersucht.

Die Resultate dieser Studie zur Klimasensitivität bringen sowohl den Kantonen wie auch dem Bund eine Gesamtsicht der erwarteten Veränderungen. Zudem erlauben sie ein besseres und gezielteres Monitoring der Naturgefahren. Schliesslich können diese Szenarien als Grundlage bei der Planung von künftigen Präventionsmassnahmen dienen.


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