Rückerstattungen der Krankenkassen an die Versicherten dauern durchschnittlich zehn Tage

Bern, 12.10.2015 - Versicherte, die ihre medizinischen Leistungen zunächst selbst bezahlen, erhalten das Geld von ihrer Krankenkasse in durchschnittlich zehn Tagen rückerstattet. Es gibt aber grosse Unterschiede zwischen den einzelnen Kassen. Dies zeigt eine Auswertung des Bundesamtes für Gesundheit.

Wer ambulante Behandlungen oder Therapien in Anspruch nimmt, erhält in den meisten Fällen eine Rechnung, die er oder sie zunächst selbst bezahlt. Das Gleiche gilt für den Bezug von Medikamenten in einer Apotheke. Gemäss dem Prinzip „tiers garant" schickt die versicherte Person die Rechnung an ihren Krankenversicherer weiter und erhält das Geld rückerstattet, wobei der Selbstbehalt sowie die allfällig verbleibende Franchise abgezogen werden.

Das Krankenversicherungsgesetz sieht für diese Rückerstattungen keine maximale Frist vor. Wie eine Auswertung des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) zeigt, lösen die Krankenversicherer die Rückerstattung im Durchschnitt zehn Tage nach Erhalt der Rechnung aus. Allerdings bestehen zwischen den einzelnen Versicherern grosse Unterschiede.

Um die einzelnen Zahlungsfristen zu ermitteln, hat das BAG die Versicherer aufgefordert, alle im Jahr 2014 abgerechneten Leistungen auszuwerten und ihnen dafür einen entsprechenden Fragebogen zur Verfügung gestellt.

Ein Krankenversicherer (Assura Basis AG) benötigte durchschnittlich mehr als 30 Tage, um die Rückerstattungen auszulösen. Nach einer Intervention des BAG hat die Assura informiert, dass sie die notwendigen Massnahmen ergriffen hat, um die Rückerstattungsdauern noch im Jahr 2015 deutlich zu verkürzen.


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