Bundesrat verabschiedet Botschaft zum Doppelbesteuerungsabkommen mit Oman

Bern, 14.10.2015 - Der Bundesrat hat heute die Botschaft zum neuen Doppelbesteuerungsabkommen mit Oman verabschiedet und den Eidgenössischen Räten zur Genehmigung unterbreitet. Das Abkommen fördert die bilateralen Wirtschaftsbeziehungen und enthält Bestimmungen über den Informationsaustausch auf Anfrage gemäss OECD-Standard.

Nebst dem Informationsaustausch haben die Schweiz und Oman insbesondere vereinbart, dass Dividenden zu höchstens 15 Prozent im Quellenstaat besteuert werden können. Dividenden aus massgeblichen Beteiligungen können im Quellenstaat zu maximal 5 Prozent besteuert werden, und Dividenden an Vorsorgeeinrichtungen sowie die Vertragsstaaten sind ausschliesslich im Ansässigkeitsstaat des Empfängers steuerbar. Zinsen können im Quellenstaat zu höchstens 5 Prozent besteuert werden. Für bestimmte Fälle von Zinsen ist wiederum die ausschliessliche Besteuerung im Ansässigkeitsstaat des Empfängers vorgesehen. Lizenzgebühren können vom Quellenstaat mit maximal 8 Prozent besteuert werden, wobei kraft einer Meistbegünstigungsklausel durch Oman mit Drittstaaten vereinbarte tiefere Maximalsteuersätze für Lizenzgebühren auch für die Schweiz gelten. Auch an der Quelle besteuert werden können Ruhegehälter. Weiter wurde festgehalten, dass Beiträge an die Vorsorge im anderen Staat zum Abzug zugelassen werden.

Das neue Doppelbesteuerungsabkommen wurde am 22. Mai 2015 unterzeichnet. Nach der Genehmigung durch die Parlamente beider Staaten kann es voraussichtlich im Laufe des Jahres 2016 in Kraft treten. Die Schweiz hat bisher 53 DBA und 9 Steuerinformationsabkommen (TIEA) unterzeichnet, die den internationalen Standard in Sachen Informationsaustausch erfüllen; davon sind 41 DBA und 7 TIEA in Kraft.


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