Neues Konzept Gebirgslandeplätze

Bern, 21.10.2015 - Der Bundesrat gibt grünes Licht für das neue Konzept Gebirgslandeplätze. An seiner heutigen Sitzung hat er die diesbezügliche Änderung der Verordnung über die Infrastruktur der Luftfahrt (VIL) und die Aufhebung der bisherigen Landeplätze Rosenegg-West und Gumm im Kanton Bern gutgeheissen. Letztes Jahr hatte der Bundesrat beschlossen, die Höchstzahl der Gebirgslandeplätze in der Schweiz auf deren 40 zu begrenzen.

Im Mai 2014 hatte der Bundesrat beschlossen, die Höchstzahl der Gebirgslandeplätze (GLP) in der Schweiz auf deren 40 zu begrenzen. Bisher standen 42 Landeplätze für Helikopter und Flugzeuge zur Verfügung. Heute hat der Bundesrat das neue Konzept Gebirgslandeplätze, die entsprechende Änderung der VIL sowie die Aufhebung der Landeplätze Rosenegg-West und Gumm im Kanton Bern gutgeheissen. Die 40 bewilligten GLP können weiterhin im bisherigen Umfang von der Helikoptertransportbranche genutzt werden.

Der Entscheid war das Ergebnis einer Interessenabwägung zwischen den Zielen des Natur-, Landschafts- und Wildtierschutzes auf der einen und den Anliegen der Flugausbildung und des Flugtrainings auf der anderen Seite. Die beiden aufgehobenen Landeplätze befinden sich in einem Gebiet, das im Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung (BLN) aufgeführt ist. Die bereits früher festgelegten Grundsätze für das Heliskiing und für Wildruhezonen werden durch diese Anpassungen nicht in Frage gestellt.

GLP befinden sich auf über 1100 m über Meer. Sie dienen zu Ausbildungs-, Übungs- und sportlichen Zwecken oder zur Beförderung von Touristen und verfügen über keinerlei Infrastruktur. Die GLP bilden die Ausbildungs- und Übungsgrundlage für Piloten mit der Zulassung für Gebirgslandungen. Darüber hinaus sind sie zum Teil unverzichtbar für Rettungs- und Transportflüge im Gebirge.


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