Bundesrat verabschiedet zwei Botschaften zu den Doppelbesteuerungsabkommen mit Liechtenstein und Norwegen

Bern, 28.10.2015 - Der Bundesrat hat heute die Botschaft zum neuen Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit Liechtenstein und zu seiner Umsetzung sowie die Botschaft zur Revision des DBA mit Norwegen verabschiedet. Beide Botschaften wurden den eidgenössischen Räten zur Genehmigung vorgelegt.

Das neue, mit Liechtenstein am 10. Juli 2015 unterzeichnete DBA ist ein umfassendes Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung von Einkommen und Vermögen. Es ersetzt das bisherige Abkommen zwischen der Schweiz und Liechtenstein vom 22. Juni 1995, das sich nur mit der Besteuerung gewisser Einkünfte befasst. Das neue DBA regelt insbesondere die Besteuerung der Renten der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV). Diese können ausschliesslich im Ansässigkeitsstaat besteuert werden, womit das DBA die zurzeit bestehende Doppelbesteuerung von AHV-Renten aus Liechtenstein an Personen, die in der Schweiz wohnhaft sind, beseitigt. Bei den Grenzgängerinnen und Grenzgängern behält der jeweilige Ansässigkeitsstaat wie bis anhin das Besteuerungsrecht. Neu durch das DBA geregelt ist auch die Besteuerung von Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren. Das DBA enthält für diese Einkünfte Lösungen, die mit jenen in anderen kürzlich von der Schweiz abgeschlossenen Abkommen vergleichbar sind.

Die Schweiz und Norwegen haben am 4. September 2015 in Oslo ein Änderungsprotokoll zum DBA auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und Vermögen unterzeichnet. Mit diesem Änderungsprotokoll wird die Meistbegünstigungsklausel umgesetzt. Die neue Schiedsklausel stellt sicher, dass Doppelbesteuerungen vermieden werden. Auf Antrag Norwegens wurde ausserdem eine Anpassung von Artikel 26 über den Informationsaustausch vorgenommen.

Die Kantone und die interessierten Wirtschaftsverbände haben die beiden Abkommen begrüsst. Die Schweiz hat insgesamt 53 Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen, die den internationalen Standard in Sachen Informationsaustausch erfüllen; 41 davon sind in Kraft.


Adresse für Rückfragen

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