Bundesrat eröffnet Vernehmlassung zu den landwirtschaftlichen Zahlungsrahmen 2018-2021

Bern, 04.11.2015 - Der Bundesrat hat am 4. November 2015 die Vernehmlassung zu den landwirtschaftlichen Zahlungsrahmen für die Jahre 2018-2021 eröffnet. Die Höhe der Zahlungsrahmen orientiert sich am Niveau des Finanzplans 2017. Das tiefere Niveau gegenüber 2015 ergibt sich durch die Querschnittskürzungen des Voranschlags 2016 und die Vorschläge zum Stabilisierungsprogramm 2017-2019. Die Summe der drei Zahlungsrahmen 2018-2021 ist gegenüber derjenigen der laufenden Periode 2014-2017 5,4 Prozent tiefer. Die Vernehmlassung dauert bis am 18. Februar 2016.

Der Bundesrat sieht vor, die Mittel für die drei landwirtschaftlichen Zahlungsrahmen auf dem Niveau des Finanzplans 2017 weiterzuführen. In der Periode 2018-2021 sieht er deshalb vor, die Agrarausgaben innerhalb der landwirtschaftlichen Zahlungsrahmen auf 3,3 Milliarden Franken pro Jahr festzulegen.

Die Entscheide des Bundesrates zum Voranschlag 2016 und zum Stabilisierungsprogramm 2017-2019 haben zur Folge, dass die für die Landwirtschaft im Finanzplan 2017 vorgesehenen Mittel um 170 Millionen Franken tiefer sind als im Bundesbeschluss zu den Zahlungsrahmen 2014-2017 vorgesehen. Innerhalb der Zahlungsrahmen 2018-2021 sollen die jährlichen Ausgaben auf diesem Niveau fortgesetzt werden.

Am grössten sind die Veränderungen beim Zahlungsrahmen Direktzahlungen. 2017 stehen für die Direktzahlungen infolge der Querschnittskürzungen und des Stabilisierungsprogramms mit 2,68 Milliarden gut 120 Millionen Franken weniger zur Verfügung. In den Jahren 2018-2021 sollen die Direktzahlungen auf diesem Niveau bleiben. Die zunehmende Beteiligung an den Direktzahlungsprogrammen würde dazu führen, dass die Mittel 2021 nicht mehr ausreichen. Deshalb werden die Direktzahlungsansätze per 2018 - ausgerichtet auf die agrarpolitische Zielerreichung - angepasst werden müssen. Innerhalb des Zahlungsrahmens Produktion und Absatz steigen die Ausgaben für die Absatzförderung bis 2017 auf 70 Millionen Franken und sollen dann auf dem 5 Millionen tieferen Niveau weitergeführt werden. Im Zahlungsrahmen Grundlagenverbesserung und Sozialmassnahmen werden die derzeitigen Sparvorgaben schwergewichtig bei den nicht direkt einkommenswirksamen Investitionshilfen umgesetzt. Dies führt dazu, dass diese Kredite im Finanzplan 2018 um 55 Millionen tiefer sind als im Bundesbeschluss zu den Zahlungsrahmen 2014-2017 jährlich vorgesehen. Dieses Niveau wird bis 2021 beibehalten.

Die Reduktion der in der Vernehmlassungsunterlage vorgeschlagenen Höhe und Verteilung der Bundesmittel im Vergleich zum vorhergehenden Zahlungsrahmen kann durch die Landwirtschaft mit weiteren Produktivitätsfortschritten im bisherigen Rhythmus aufgefangen werden. Gemäss den Modellberechnungen von Agroscope wird die Produktion erhalten bleiben, sich das Produktionsmuster der Schweizer Landwirtschaft bis 2021 nur unwesentlich verändern und eine sozialverträgliche Entwicklung ermöglicht.

Das Vernehmlassungsverfahren läuft bis am 18. Februar 2016. Nach Auswertung der Vernehmlassung soll im 2. Quartal 2016 die Botschaft durch den Bundesrat zuhanden des Parlamentes verabschiedet werden.


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