Bundesrat lanciert Abstimmungskampf zur Volksinitiative gegen die «Heiratsstrafe»

Bern, 17.11.2015 - Der Bundesrat hat heute seine Stellungnahme zur Volksinitiative «Für Ehe und Familie – gegen die Heiratsstrafe» vorgelegt, über die am 28. Februar 2016 abgestimmt wird. Zusammen mit dem Parlament empfiehlt er die Initiative zur Ablehnung.

Mit der Volksinitiative „Für Ehe und Familie – gegen die Heiratsstrafe“ soll sichergestellt werden, dass die Ehe gegenüber andern Lebensformen, namentlich bei den Steuern und den Sozialversicherungen, nicht benachteiligt wird.

In den letzten Jahren hat der Bundesrat Vorschläge erarbeitet, um die steuerliche Benachteiligung von Ehepaaren gegenüber unverheirateten Paaren in allen Einkommensbereichen zu beseitigen. Obwohl dieses Ziel einhellig begrüsst wird, gingen die Meinungen über den Weg zur Umsetzung weit auseinander. Die Anläufe des Bundesrates blieben weitgehend erfolglos. Der Bundesrat stimmte der Initiative ursprünglich zu, da er darin eine Möglichkeit sah, die steuerliche Benachteiligung von Ehepaaren vollständig abzuschaffen.

Das Parlament unterstützt zwar das Anliegen der Initiative, erachtet aber den in der Initiative gesetzten Rahmen als zu eng. Bundesrat und Parlament empfehlen die Initiative zur Ablehnung.

Inhaltliche Gründe für die Ablehnung

Die Initiative will die Ehe als die auf Dauer angelegte und gesetzlich geregelte Lebensgemeinschaft von Mann und Frau definieren. Dies entspricht zwar der heutigen Auslegung der Verfassung; bei Annahme der Initiative würde aber im Rahmen einer primär steuerrechtlichen Bestimmung erstmals der Ehebegriff in der Verfassung festgeschrieben. Der Gesetzgeber hätte damit ohne weitere Verfassungsänderung keine Möglichkeit, die Eheschliessung auch gleichgeschlechtlichen Paaren zu ermöglichen.

Auch der Wechsel zur getrennten Besteuerung von Ehemann und Ehefrau (Individualbesteuerung) wäre mit dieser neuen Bestimmung ohne Verfassungsänderung nicht möglich. Zur Vermeidung der Höherbesteuerung von Ehepaaren sollen aber weiterhin sämtliche Modelle der getrennten oder gemeinsamen Besteuerung zur Auswahl stehen.

Bei den Sozialversicherungen sind Ehepaare heute insgesamt nicht schlechter gestellt als unverheiratete Paare. So profitieren Ehepaare von verschiedenen Leistungen und Beitragserleichterungen, die unverheirateten Paaren nicht oder nicht in gleicher Weise zustehen. Trotz Rentenplafonierung sind Ehepaare somit insgesamt besser abgesichert.

Auch in anderen Sozialversicherungen wie der beruflichen Vorsorge, der Unfallversicherung oder der Militärversicherung werden Ehepaare besonders geschützt und gegenüber anderen Versicherten finanziell privilegiert (beispielsweise bei den Leistungen für Witwen und Witwer).

Auswirkungen

Rund 80‘000 Zweiverdienerehepaare mit höheren Einkommen und zahlreiche Rentnerehepaare mit mittleren und höheren Einkommen bezahlen derzeit mehr direkte Bundessteuer als unverheiratete Paare in gleichen wirtschaftlichen Verhältnissen. Wird die Initiative abgelehnt, bleibt es bis zu einer Revision des Gesetzes über die direkte Bundessteuer bei dieser Höherbelastung.

Die finanziellen Folgen bei Annahme der Initiative hängen von der Wahl und der Ausgestaltung des zukünftigen Besteuerungsmodells ab. Wenn keine Person stärker belastet werden soll als heute, beliefen sich die Ausfälle aus einer Revision des Bundessteuergesetzes auf 1,2 bis 2,3 Milliarden Franken pro Jahr.


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