Vier weitere Doppelbesteuerungsabkommen mit Island, Zypern, Estland und Usbekistan in Kraft

Bern, 24.11.2015 - Vier weitere Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen der Schweiz und Zypern, Island, Estland und Usbekistan sind in Kraft getreten. Sie enthalten Bestimmungen über die Amtshilfe nach dem international geltenden Standard. Gleichzeitig fördern sie die Entwicklung der bilateralen Wirtschaftsbeziehungen.

Mit Zypern hat die Schweiz erstmals ein DBA abgeschlossen. Das neue DBA wurde am 25. Juli 2014 unterzeichnet und trat am 15. Oktober 2015 in Kraft.

Das DBA mit Island ersetzt dasjenige, das bereits seit 1989 in Kraft war. Es wurde am 10. Juli 2014 unterzeichnet und trat am 6. November 2015 in Kraft.

Die DBA mit Estland und Usbekistan schliesslich, die beide aus dem Jahr 2002 stammen, wurden mit einem Änderungsprotokoll aktualisiert. Das Änderungsprotokoll zum DBA mit Estland wurde am 25. August 2014 unterzeichnet und trat am 16. Oktober 2015 in Kraft. Das Änderungsprotokoll zum DBA mit Usbekistan wurde am 1. Juli 2014 unterzeichnet und trat am 14. Oktober 2015 in Kraft.

Die vier DBA gelten demnach ab dem 1. Januar 2016.

Die Schweiz hat bisher 53 DBA und 10 Steuerinformationsabkommen (TIEA) unterzeichnet, die den internationalen Standard in Sachen Informationsaustausch erfüllen. Davon werden Ende November 2015 46 DBA und 7 TIEA in Kraft sein.


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