Medizinalberufegesetz: Neue Ausbildungsziele

(Letzte Änderung 04.12.2015)

Bern, 25.11.2015 - Zur Verstärkung der medizinischen Grundversorgung und der Hausarztmedizin setzt der Bundesrat per 1. Januar 2016 einen ersten Teil der Änderungen des Medizinalberufegesetzes (MedBG) in Kraft. Diese Bereiche werden nun in den universitären Aus- und Weiterbildungszielen genannt.

Die Revision des Medizinalberufegesetzes erfüllt eine der gesundheitspolitischen Prioritäten des Bundesrates. Wie er in seiner Strategie Gesundheit2020 festgehalten hat, sollen die Hausarztmedizin und die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Gesundheitsfachleuten intensiviert werden. Die Integration der medizinischen Grundversorgung und der Hausarztmedizin in die universitären Aus- und Weiterbildungsziele des MedBG stärkt deren Rolle.

Mit der Revision müssen Apothekerinnen und Apotheker Kompetenzen im Impfbereich erwerben und über Kenntnisse zur Diagnose und Behandlung häufiger Krankheiten verfügen. Damit soll ein echtes Kompetenznetzwerk auf der Ebene der medizinischen Grundversorgung geschaffen werden.

Schliesslich werden auch Kenntnisse über komplementärmedizinische Methoden in die Ausbildungsziele integriert. Damit wird der Verfassungsauftrag umgesetzt, den Volk und Stände 2009 mit der Annahme des direkten Gegenvorschlags "Zukunft mit Komplementärmedizin" erteilt haben.


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