Umsetzung des Projekts Luftpolizeidienst 24 steht bevor

Bern, 01.12.2015 - Die Einsatzbereitschaft im Luftpolizeidienst wird bis Ende 2020 kontinuierlich aufgebaut. Ab dann werden rund um die Uhr während 365 Tagen zwei Flugzeuge einsatzbereit sein. Der erste Schritt hin zu diesem Ausbau wird im Januar 2016 getätigt. Ab dann können an fünf Tagen pro Woche zwischen 8.00 und 18.00 zwei bewaffnete F/A-18 innert höchstens 15 Minuten starten.

Das Projekt Luftpolizeidienst 24 (LP24) geht auf eine Motion von alt Ständerat Hans Hess (FDP/OW) aus dem Jahr 2009 zurück. Darin fordert er eine erhöhte Bereitschaft im Luftpolizeidienst auch ausserhalb der normalen Arbeitszeiten. Mit LP24 wird nun in vier Schritten eine permanente Einsatzbereitschaft von zwei bewaffneten Kampfjets innert höchsten 15 Minuten erreicht. Der erste Schritt wird im Jahr 2016 getätigt: Während 50 Wochen stehen die Flugzeuge an Wochentagen von 8 bis 18 Uhr bereit. 2017 wird diese Präsenz dann auf 365 Tage ausgebaut. Ab 2019 werden die Jets von 6 bis 22 Uhr bereitstehen und Ende 2020 erfolgt dann der Ausbau auf 24 Stunden während 365 Tagen.

Die beiden Flugzeuge werden für «Hot Missions» und «Live Missions» eingesetzt. Bei ersteren handelt es sich um Einsätze wegen Luftfahrzeugen, die die Lufthoheit der Schweiz oder die Luftverkehrsregeln in schwerwiegender Weise verletzen. Die «Live Missions» hingegen sind stichprobenweise Kontrollen von Staatsluftfahrzeugen, welche für das Überfliegen der Schweiz eine diplomatische Freigabe (Diplomatic Clearance) benötigen.

Hauptstandort für das Projekt LP24 ist der Militärflugplatz Payerne. Während der dortigen Pistensperre wird entweder ab Emmen oder ab Meiringen geflogen. Für den Vollausbau Ende 2020 werden rund 100 zusätzliche Stellen bei Luftwaffe, Logistikbasis der Armee und Führungsunterstützungsbasis benötigt. Die Mehrkosten werden etwa 30 Millionen Franken pro Jahr betragen. Dieser Betrag setzt sich hauptsächlich aus Personalkosten, Kosten für die Flugsicherung und Betriebskosten zusammen. Durch LP24 wird es in Zukunft bei Bedarf auch ausserhalb der bisher gewohnten militärischen Flugbetriebszeiten Flugbewegungen mit Kampfjets und teilweise auch zu Überschallflügen kommen. Dies ist nötig, um die Sicherheit im Luftverkehr permanent zu gewährleisten und die hoheitlichen Rechte der Schweiz rund um die Uhr durchzusetzen.


Adresse für Rückfragen

Jürg Nussbaum
Chef Kommunikation Luftwaffe
058 464 15 50


Herausgeber

Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport
http://www.vbs.admin.ch

Gruppe Verteidigung
http://www.vtg.admin.ch

Teilstreitkraft Luftwaffe
http://www.lw.admin.ch

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-59711.html