Bundesrat will drittem Fakultativprotokoll zur UNO-Kinderrechtskonvention beitreten

Bern, 11.12.2015 - Der Bundesrat hat am Freitag die Botschaft zur Genehmigung des dritten Fakultativprotokolls zur UNO-Kinderrechtskonvention verabschiedet. Dieses stellt dem zuständigen Ausschuss der UNO neue Kontrollmechanismen zur Verfügung. Damit soll die Konvention wirksamer umgesetzt und ihre Bedeutung in der Praxis gestärkt werden.

Die Schweiz ist sowohl dem UNO-Übereinkommen über die Rechte des Kindes (Konvention) als auch seinen ersten beiden Fakultativprotokollen beigetreten. Im Unterschied zu den meisten anderen Menschenrechtsübereinkommen der UNO verfügte das für diese Konvention zuständige Kontrollorgan, der Ausschuss für die Rechte des Kindes (Ausschuss), bislang einzig über ein Berichtsverfahren als Kontrollinstrument

Das dritte Fakultativprotokoll stellt dem Ausschuss nun weitere Kontrollmechanismen zur Verfügung. Im Vordergrund steht dabei das individuelle Mitteilungsverfahren, mit dem Einzelpersonen nach Ausschöpfung des innerstaatlichen Instanzenzuges Verletzungen der Konventionsgarantien vor dem Ausschuss geltend machen können. Das Fakultativprotokoll beinhaltet als weitere Kontrollinstrumente ein zwischenstaatliches Mitteilungsverfahren und ein Untersuchungsverfahren. Die Auffassungen des Ausschusses in diesen Verfahren sind rechtlich nicht verbindlich und können durch Empfehlungen zu ihrer Umsetzung ergänzt werden.

Wirksame Kontrollinstrumente sind unverzichtbare Mittel, um die Menschenrechte effektiv durchsetzen zu können. Die Schweiz hat deshalb analoge Mechanismen bereits bei anderen UNO-Übereinkommen anerkannt. Sie beteiligt sich auch aktiv an den Bemühungen, diese Kontrollmechanismen zu stärken und deren Ausbau zu fördern. Ein Beitritt zum Fakultativprotokoll erhöht zudem die politische Glaubwürdigkeit der Schweiz, wenn sie sich auf der internationalen Ebene für die Rechte der Kinder einsetzt.


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