Bisphenol A: Kein Risiko für Konsumentinnen und Konsumenten
Bern, 18.12.2015 - Bisphenol A (BPA) stellt für die Menschen in der Schweiz kein Gesundheitsrisiko dar, dass die tägliche Aufnahme von BPA über Lebensmittel und Alltagsgegenstände zu niedrig ist, um gesundheitliche Folgen zu verursachen. Zu diesem Schluss kommt der Bundesrat in einem Bericht zu einem Postulat der nationalrätlichen Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit.
Im Bericht wurden wissenschaftliche Studien sowie die im Januar 2015 erschienene Bewertung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) analysiert. In diesen Studien konnten keine Auswirkungen von BPA auf Fortpflanzungs-, Immun-, Stoffwechsel-,
Herz-Kreislauf- und Nervensystem sowie die Entstehung von Krebs festgestellt werden. BPA in hohen Dosierungen kann allerdings eine
negative Auswirkung auf Leber und Nieren haben.
Trotz dieser beruhigenden Resultate werden international weiterhin zahlreiche Studien über die Auswirkungen von BPA in geringen Dosierungen durchgeführt. Die Ergebnisse dieser Studien werden von den Bundesbehörden aufmerksam verfolgt. Somit könnten, falls nötig, Massnahmen ergriffen werden, welche den Gesundheitsschutz der Konsumenten auch dann sicherstellen.
Bisphenol A (BPA) ist eine synthetische Substanz und wird für die Herstellung von Kunststoffen verwendet. Die Substanz kann in Gegenständen enthalten sein wie beispielsweise Konservendosenbeschichtungen, Thermopapier von Kassenzetteln, Spielzeugen. BPA kann sowohl in Lebensmitteln als auch in Bedarfsgegenständen nachgewiesen werden.
Der Bundesrat wurde 2011 von der nationalrätlichen Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit beauftragt, einen Bericht über Nutzen und Gefahren der Verwendung von Bisphenol A in Verpackungen und Gebrauchsgegenständen zu verfassen (Postulat 11.4045). Das Postulat
hinterfragte die Wirkung von BPA auf die Hormonaktivität beim Menschen.
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