Bundesanwaltschaft eröffnet Strafverfahren

Bern, 19.12.2015 - Die Bundesanwaltschaft hat, unterstützt vom Bundesamt für Polizei fedpol, ein Strafverfahren eröffnet gegen ein Vorstandsmitglied des Islamischen Zentralrates der Schweiz (IZRS), sowie gegen unbekannt, wegen des Verstosses gegen das Bundesgesetz über das Verbot der Gruppierungen «Al-Qaïda» und «Islamischer Staat» sowie verwandter Organisationen.

Dem deutschen Staatsbürger wird vorgeworfen, seine Reise in umkämpfte Gebiete in Syrien in einem Video propagandistisch dargestellt zu haben, ohne sich explizit von den Al-Qaïda-Aktivitäten in Syrien zu distanzieren. Insbesondere wird dem Beschuldigten vorgeworfen, ein Führungsmitglied der dschihadistischen Dachorganisation Jaysh al-Fath („Armee der Eroberung“) interviewt zu haben, zu welcher auch der syrische Al-Qaïda-Ableger Jabhat al-Nusra („Hilfsfront“) gehört.

Das Strafverfahren der Bundesanwaltschaft wurde am 9. Dezember 2015 eröffnet wegen des Verdachts des Verstosses gegen Art. 2 des Bundesgesetzes über das Verbot der Gruppierungen «Al-Qaïda» und «Islamischer Staat» sowie verwandter Organisationen.

Die Eröffnung des Strafverfahrens dokumentiert die konsequente Strafverfolgung aller Personen in der Schweiz, die sich am dschihadistisch motivierten Terrorismus zu beteiligen versuchen, oder diesen mit Propagandamitteln unterstützen.

Zurzeit sind bei der Bundesanwaltschaft, unterstützt von fedpol, 46 Strafverfahren im Themenkomplex des dschihadistisch motivierten Terrorismus hängig. Es handelt sich dabei primär um den Verdacht der propagandistischen Unterstützung terroristischer Organisationen. Am 16. Oktober 2015 hatte die Bundesanwaltschaft zudem gegen vier irakische Staatsbürger im Alter von 29 bis 34 Jahren Anklage beim Bundesstrafgericht eingereicht wegen Beteiligung bzw. Unterstützung an einer kriminellen Organisation im Sinne von Art. 260ter StGB. Sie werden unter anderem beschuldigt, einen terroristischen Anschlag vorbereitet zu haben. Bereits 2014 wurden zwei Personen gestützt auf die Anklage der Bundesanwaltschaft vom Bundesstrafgericht wegen der Unterstützung einer kriminellen Organisation sowie öffentlichen Gewaltaufrufen zu unbedingten und bedingten Gefängnisstrafen verurteilt (Verbreitung von Propaganda für ein Terror-Netzwerk durch das Internet). 


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