Das EHB erneuert seine Rechtsgrundlagen

Bern, 27.01.2016 - Der Bundesrat hat heute eine Teilrevision der EHB-Verordnung und die Totalrevision des Personalreglements des Eidgenössischen Hochschulinstituts für Berufsbildung (EHB) genehmigt. Mit den Änderungen schafft der Bundesrat für das EHB mit anderen Hochschulen vergleichbare Voraussetzungen. Die revidierten Rechtsgrundlagen treten am 1. März 2016 in Kraft.

Die revidierte EHB-Verordnung und die neue EHB-Personalverordnung, die das geltende Personalreglement ersetzt, passen die Rechtsgrundlagen des Hochschulinstituts den seit 2007 veränderten Rahmenbedingungen an. Sie tragen insbesondere den Corporate-Governance-Richtlinien des Bundesrates und den seit 2015 geltenden neuen Rechtsgrundlagen für die Hochschullandschaft Schweiz (Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetz HFKG) Rechnung. Die Herausforderungen und Fragen zur künftigen Positionierung des EHB in der Hochschullandschaft veranlassen den Bundesrat zudem, das Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung mit der Prüfung eines eigenen EHB-Gesetzes zu beauftragen.

Die jetzt beschlossenen Neuregelungen betreffen hauptsächlich das Personalrecht und stärken die Autonomie und Flexibilität des EHB. Hochschulspezifische Personalkategorien auf drittmittelfinanzierten Stellen können neu nach Obligationenrecht statt nach Bundespersonalgesetz angestellt werden. Die Bestimmungen zur Arbeitszeiterfassung von wissenschaftlichem Personal schaffen die Grundlage für die Einführung des an Hochschulen gängigen Pensenplanungssystems. Ferner wird in der revidierten EHB-Verordnung die Bildung und Verwendung von Reserven geregelt.

Das EHB mit Standorten in Lausanne, Lugano, Zollikofen BE und Zürich ist die schweizerische Expertenorganisation für Aus- und Weiterbildung von Berufs­bildungs­verantwortlichen, für Berufsentwicklung sowie für Forschung in der Berufsbildung.


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