Bundesrat lehnt «Vollgeld-Initiative» ohne Gegenentwurf ab

Bern, 24.02.2016 - Der Bundesrat hat sich an seiner heutigen Sitzung gegen die Volksinitiative «Für krisensicheres Geld: Geldschöpfung allein durch die Nationalbank! (Vollgeld-Initiative)» ausgesprochen. Ausschlaggebend für die Ablehnung sind die unabsehbaren Gefahren für den Finanzsektor und damit für die gesamte Volkswirtschaft, mit welchen die von der Initiative geforderte grundlegende Umgestaltung des Geld- und Währungssystems verbunden wäre. Der Bundesrat verzichtet auf einen Gegenentwurf.

Die Eidgenössische Volksinitiative «Für krisensicheres Geld: Geldschöpfung allein durch die Nationalbank! (Vollgeld-Initiative)» schlägt einen neuen Rahmen für das Geld- und Währungssystem in der Schweiz vor. Ein neuer Artikel 99 der Bundesverfassung soll der Schweizerischen Nationalbank (SNB) das Monopol zur Ausgabe von Buchgeld übertragen. Die Geschäftsbanken könnten keine Kredite mehr gewähren, die wie heute durch Sichteinlagen (Kontokorrente) finanziert werden. Die Initiative sieht auch vor, neu geschöpftes Geld direkt an die öffentlichen Haushalte oder an die Bevölkerung zu verteilen.

Mit den Initianten anerkennt auch der Bundesrat die Bedeutung eines stabilen Finanzplatzes. Der von der Initiative versprochene verbesserte Schutz der Kontoinhaber vor finanziellen Problemen der Banken würde allerdings mit der Initiative nur teilweise erreicht. Die Initiative bewahrt Banken nicht vor Liquiditäts- und Solvenzproblemen. Der Bundesrat möchte stattdessen seine Strategie fortsetzen, die Stabilität des Finanzplatzes durch geeignete Vorschriften zu erhöhen. Mit den Anpassungen an die Basel-III-Standards und den Erfordernissen für systemrelevante Finanzinstitute („too-big-to-fail“) wurden in den letzten Jahren bedeutende Fortschritte erzielt.

Dem von der SNB in Umlauf gesetzten Geld stehen heute in ihrer Bilanz Devisenreserven und Gold gegenüber. Wird das Geld, wie von der Initiative gefordert, durch Übertragung an die öffentliche Hand oder die Bevölkerung in Umlauf gesetzt, könnte das Vertrauen in die Werthaltigkeit des Zahlungsmittels leiden. Die geldpolitische Handlungsfähigkeit der SNB könnte deshalb abnehmen. Die Sicherstellung der Preisstabilität würde erschwert.

Die Umgestaltung des Geld- und Finanzwesens wäre insgesamt mit Unsicherheiten und Gefahren für die schweizerische Volkswirtschaft verbunden. Noch nie wurde in einer modernen Volkswirtschaft ein Vollreserve- oder Vollgeldsystem eingeführt. Ein Systemwechsel im Alleingang würde die internationale Stellung des Schweizer Finanzplatzes gefährden. Die Umsetzung könnte zu Rechtsunsicherheiten und Wettbewerbsnachteilen für die in der Schweiz tätigen Finanzinstitute führen. Eine Schwächung des Finanzsektors brächte auch Risiken für die übrige schweizerische Volkswirtschaft mit sich, insbesondere weil die Initiative eine Beeinträchtigung der Kreditvergabe zur Folge haben könnte.

Aus diesen Gründen lehnt der Bundesrat die Initiative ab. Da sie grundsätzlich der vom Bundesrat verfolgten Strategie in Bezug auf die Sicherstellung der Finanzstabilität zuwider läuft, verzichtet er zudem auf einen direkten Gegenentwurf wie auch auf einen indirekten Gegenvorschlag. Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) wurde beauftragt, bis zum 1. Dezember 2016 eine entsprechende Botschaft zuhanden des Parlaments auszuarbeiten.


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