Agrarprodukte und Lebensmittel: Bessere Koordination zwischen den Behörden würde Konsumenten schützen

Bern, 04.03.2016 - Eine bessere Koordination und Information zwischen den involvierten Behörden würde Konsumenten und Produzenten besser vor Betrugsfällen im Zusammenhang mit geschützten Bezeichnungen von Agrarprodukten und Lebensmitten schützen. Zu diesem Schluss kommt der Bericht, den der Bundesrat im Nachgang auf ein Postulat von Ständerätin Géraldine Savary erstellt hat.

Die Frage der Aufdeckung und Bestrafung von Betrugsfällen im Zusammenhang mit geschützten Bezeichnungen von landwirtschaftlichen Erzeugnissen und verarbeiteten landwirtschaftlichen Erzeugnissen (Bio, GUB/GGA, Berg und Alp, Kennzeichnung von Geflügelfleisch, Wein) kommt in einem Umfeld der zunehmenden Marktöffnung eine immer grössere Bedeutung zu. Auf der einen Seite fordern die Produzentinnen und Produzenten effiziente Massnahmen zur Verhinderung der unhaltbaren Wettbewerbsverzerrung durch Betriebe, die Vorschriften missachten und dadurch meist von finanziellen Vorteilen profitieren. Auf der anderen Seite verlangen die Konsumentinnen und Konsumenten, insbesondere infolge verschiedener Lebensmittelskandale, einen hohen Schutz und effiziente Instrumente zur Bekämpfung von Zuwiderhandlungen im Zusammenhang mit der Bezeichnung, dem Import, dem Export, dem Transit und der Kennzeichnung von Agrarprodukten.

Der vom Bundesrat verabschiedete Bericht beleuchtet die einschlägigen Rechtsgrundlagen hinsichtlich der Reglementierung und des Vollzugs. Ausserdem vermittelt er einen Überblick über die Koordination zwischen den verschiedenen betroffenen Behörden und zwischen den einzelnen Kontrollen sowie über die Aufsichtstätigkeit der Bundesbehörden über die involvierten Kontrollorgane.

Ausgehend von dieser Analyse werden im Bericht Massnahmen geprüft und vorgeschlagen, um das aktuelle System zur Bekämpfung von Zuwiderhandlungen zu verbessern. Zur Behebung der Mängel im heutigen Kontrollsystem werden insbesondere Verbesserungen bei der Meldepflicht von Unregelmässigkeiten vorgeschlagen, die bei den Kontrollen, beim Vollzug und bei der Durchsetzung der Strafbestimmungen festgestellt werden.

Weil die betroffenen Bereiche mehreren Rechtsnormen unterliegen, die in mehreren Gesetzen und Verordnungen geregelt sind, und der Vollzug damit bei verschiedenen Bundes- und Kantonsbehörden liegt, wäre auch eine gemeinsame Plattform eine mögliche Verbesserungsmassnahme, Auf dieser Plattform würden Informationen und Ergebnisse von Kontrollen bereitgestellt, heisst es im Bericht.


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Fachbereich Qualitäts- und Absatzförderung, Bundesamt für Landwirtschaft
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