Bericht über das Weinkontrollsystem der Schweiz zeigt Verbesserungspotential auf

Bern, 23.03.2016 - Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) hat die gegen Ende 2013 publik gewordenen Betrugsfälle in der Weinwirtschaft zum Anlass genommen, um eine eingehende Untersuchung des gesamten Weinkontrollsystems vorzunehmen. In enger Zusammenarbeit mit den involvierten Kontrollorganen sowie den Vollzugsstellen der Kantone konnte ein Bild des heutigen Kontrollsystems mit seinen Stärken und Schwächen gezeichnet werden. Das BLW schlägt in einem Bericht mehrere Anpassungen vor, um die Kontrollen wirksamer zu gestalten.

Das Weinkontrollsystem der Schweiz besteht aus der Weinlesekontrolle, die das Traubengut vom Rebberg bis zum Abpressen im Kelterbetrieb abdeckt, sowie aus der nachgelagerten Weinhandelskontrolle, die von der Weinproduktion bis zum Verkauf an den Endkunden reicht. Ziel ist der Schutz der Weinbezeichnungen, zum Beispiel der kontrollierten Ursprungsbezeichnungen (AOC) oder Begriffen wie „Spätlese" und „Schloss". Damit soll das Vertrauen der Konsumentinnen und Konsumenten in diese Bezeichnungen gestärkt werden.

Die Weinlesekontrolle ist Aufgabe der Kantone. Sie wird mit einem Bundesbeitrag unterstützt. Die Weinhandelskontrolle besteht aus einem branchenfinanzierten eidgenössischen Kontrollorgan und aus fünf in der Verantwortung der Kantone liegenden gleichwertigen Kontrollstellen. Massnahmen auf festgestellte Verstösse werden in den meisten Fällen von den kantonalen Laboratorien oder den Staatsanwaltschaften ergriffen, in einigen Fällen auch vom BLW.

Der Bericht des BLW zeigt auf, dass für die Kontrollen im Weinbereich grosses Verbesserungspotential bezüglich Wirksamkeit und Effizienz besteht. Gründe für die Mängel liegen in der verzettelten Struktur der Kontrollorgane, unterschiedlichen Kompetenzauffassungen der involvierten Kontrollorgane und Behörden sowie in einem nicht mehr zeitgemässen Informatiksystem. Bei den Weinlesekontrollen gibt es grosse Unterschiede zwischen den Kantonen: einige verfügen über ein informatisiertes und wirkungsvolles System, währendem andere in der Umsetzung der Bundesbestimmungen Lücken aufweisen. Die sechs heute existierenden Weinhandelskontrollorgane führen ihre Kontrolltätigkeit zwar gewissenhaft aus - jedoch ist es ihnen nicht möglich, auf effiziente Weise Kontrollabgleiche vorzunehmen. Der Vollzug von gemeldeten Verstössen wird zudem kantonal unterschiedlich gehandhabt. Der Austausch zwischen kantonalen Instanzen, zwischen den Kantonen und zwischen Kantonen und den Bundesbehörden ist teilweise lückenhaft. Die Oberaufsicht des Bundes über das Kontrollsystem ist zu punktuell und hat nicht erlaubt, sämtliche Unzulänglichkeiten zu erkennen. Der Bund hat bei festgestelltem Handlungsbedarf nicht auf einer konsequenten Umsetzung seiner Verbesserungsvorschläge beharrt.

Aufgrund dieser Feststellungen schlägt das BLW die folgenden Änderungen am heutigen System vor:

  • Die Wirksamkeit der Weinlesekontrolle soll durch geeignete Informatikmittel und gezielte Kontrollen gestärkt werden.
  • Statt wie heute sechs Weinhandelskontrollorgane soll es für die ganze Schweiz nur noch ein einziges Organ geben, dessen Informationssystem zudem verbessert und den Vollzugsbehörden zugänglich gemacht werden soll.
  • Der Informationsaustausch zwischen den Kantonen und dem Bund soll verbessert werden. Sämtliche reglementatorischen Hindernisse bezüglich Informationsfluss zwischen den beteiligten Instanzen sollen beseitigt werden.
  • Die Oberaufsicht des Bundes soll ausgebaut sowie ein diesbezügliches Konzept erstellt werden.

Einzelne Verbesserungen am Kontrollsystem konnten bereits vorgenommen werden: Die Weinhandelskontrollorgane führen in der Westschweiz gemeinschaftliche Inspektionen durch. Der Informationsfluss zwischen den beteiligten Instanzen konnte erhöht werden. Einige Kantone haben parallel dazu selber Initiativen ergriffen, um ihre Weinlesekontrolle zu verbessern.

Delegationen der Kantone, der Kontrollorgane wie auch der Weinbranche wurden heute über die Inhalte des BLW-Berichts informiert. Dabei wurde von allen Beteiligten anerkannt, dass in gewissen Bereichen Handlungsbedarf besteht. Das BLW konkretisiert nun im Austausch mit den betroffenen Akteuren die von den Empfehlungen abzuleitenden Massnahmen. Vorschläge, für die rechtliche Anpassungen nötig sind, werden frühestens für ein Inkrafttreten im Jahr 2018 vorbereitet.

Mit den vorgeschlagenen Änderungen soll das Kontrollsystem modernisiert und an die heutigen Begebenheiten der Weinwirtschaft angepasst werden kann. Auch in Zukunft muss garantiert werden, dass das, was auf der Weinetikette steht, tatsächlich dem Flascheninhalt entspricht.


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Dominique Kohli, Vizedirektor BLW, Tel. +41 58 462 25 87



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