Prozess wegen Verletzung der Marke Swiss Army

Bern, 15.04.2016 - Das Handelsgericht Bern verhandelte heute in einem Rechtsstreit der armasuisse gegen nicht autorisierte Benutzer der Marke Swiss Army. Das Parlament hat 2013 die Motion «Registrierung der Marken Swiss Army, Swiss Military, Swiss Airforce» gutgeheissen. Der Bundesrat hat VBS/armasuisse mit der Umsetzung beauftragt. Die armasuisse schloss in den letzten Jahren mit mehreren Schweizer Firmen Lizenzverträge ab und führt im Inland und Ausland mehrere Prozesse und Verfahren wegen Verletzung der Militärmarken des Bundes.

Am 20.6.2013 hat das Parlament die Motion SiK 12.3667 «Registrierung der Marken Swiss Army, Swiss Military und Swiss Air Force» angenommen. Die Motion beauftragt den Bundesrat beziehungsweise das VBS und letztlich armasuisse, die genannten Marken im In- und Ausland zu schützen, zu verteidigen und durch Lizenzverträge zu vermarkten. Die Produkte der Schweizer Lizenzpartner, welche die Anforderungen der Swissness-Gesetzgebung erfüllen müssen, werden in den globalen Märkten geschützt. Markenverletzungen in der Schweiz und im Ausland werden im Auftrag der armasuisse bei Bedarf gerichtlich durchgesetzt. Die Lizenzeinnahmen werden zur Deckung der Kosten für den Markenschutz und die Markenverteidigung verwendet. Der Ertrag fliesst in die Bundeskasse.

Gemäss dem Auftrag der Motion arbeiten armasuisse und das IGE (Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum) zur Durchsetzung der Swissness-Gesetzgebung und bei der Bekämpfung der Markenpiraterie eng zusammen. Auch im vorliegenden Fall hat eine entsprechende Koordination stattgefunden. Das IGE und armasuisse haben mehrfach gegen die unrechtmässige Verwendung der Marke Swiss Army für Schokolade interveniert. Nachdem der Abschluss eines Lizenzvertrags nicht möglich war, und mehrere Abmahnschreiben ignoriert wurden, klagte armasuisse beim Handelsgericht des Kantons Bern zur Durchsetzung eines Gebrauchsverbots.

Die eingeklagten Benutzer  der Marke Swiss Army haben dieses Gebrauchsverbot vor dem Handelsgericht akzeptiert. Der vorliegende Fall hat auch Signalwirkung im Hinblick auf weitere Verletzungen der Militärmarken des Bundes und die Umsetzung  der Motion.


Adresse für Rückfragen

Kaj-Gunnar Sievert
Leiter Kommunikation armasuisse
+41 58 464 62 47


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Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport
http://www.vbs.admin.ch

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