Bericht zu Verschuldungsanreizen der Privathaushalte

Bern, 10.06.2016 - Der Bundesrat hat heute einen Bericht zu privaten Verschuldungsanreizen im Steuerbereich zur Kenntnis genommen. Der Bericht untersucht, inwieweit Privatpersonen einen Anreiz haben, sich im Hypothekarbereich aufgrund der steuerlichen Situation zu verschulden und welche Risiken sich daraus für die Finanzmarktstabilität und die Schweizer Volkswirtschaft ergeben. Es werden mögliche Ansätze aufgezeigt, wie diesen Fehlanreizen begegnet werden könnte.

Der Bericht wurde erstellt von einer gemischten Arbeitsgruppe bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern des EFD, des WBF und der SNB unter der Leitung der Eidgenössischen Steuerverwaltung. Er kommt zum Schluss, dass das heutige Steuersystem für Privatpersonen Anreize setzt, die Bruttoverschuldung hoch zu halten. Im Fokus der Arbeitsgruppe stand die Besteuerung des Wohneigentums, da die Verschuldung der privaten Haushalte zu mehr als 90 Prozent aus Hypothekarschulden besteht.

Der Bericht der Arbeitsgruppe zeigt auf, dass die Hypothekarverschuldung der privaten Haushalte in der Schweiz im internationalen Vergleich sehr hoch ist und in den letzten Jahren sukzessive zugenommen hat. Gleichzeitig hat die steigende Nachfrage nach Immobilien zu einem starken Anstieg der Immobilienpreise geführt. Es bestehen laut Bericht nicht vernachlässigbare Unwägbarkeiten darin, wie sich diese hohe Verschuldung im Falle eines deutlichen Zinsanstieges – verbunden mit einer Preiskorrektur auf dem Immobilienmarkt – auf die Widerstandsfähigkeit des Finanzsektors und die Schweizer Volkswirtschaft auswirken würde. Die OECD und der IWF haben der Schweiz in ihren Länderberichten im Hinblick auf die Finanzstabilität denn auch schon mehrfach empfohlen, die steuerlichen Anreize zur Verschuldung privater Haushalte zu beheben.

Handlungsbedarf und mögliche Massnahmen

Die Arbeitsgruppe hat in ihrem Bericht einen Handlungsbedarf identifiziert und mögliche Massnahmen ausgearbeitet, wie diesem begegnet werden könnte. Der Beirat «Zukunft Finanzplatz» empfiehlt dem Bundesrat auf Basis des Berichts der Arbeitsgruppe, einen Systemwechsel bei der Eigenmietwertbesteuerung anzustreben. Konkret wird unter einem Systemwechsel verstanden, dass auf die Besteuerung des Eigenmietwerts verzichtet würde und im Gegenzug die auf dem selbstgenutzten Wohneigentum anfallenden Liegenschaftskosten, insbesondere die Schuldzinsen, nicht mehr zum Abzug berechtigen würden.

Der Bericht der Arbeitsgruppe entstand auf Empfehlung der Expertengruppe zur Weiterentwicklung der Finanzmarktstrategie unter der Leitung von Professor Aymo Brunetti. Die Expertengruppe empfahl Ende 2014, die volkswirtschaftlichen Risiken privater Verschuldungsanreize zu untersuchen und insbesondere zu prüfen, inwiefern steuerliche Anreize zur Verschuldung die Stabilitätsrisiken im Finanzsystem erhöhen.

Stand der politischen Diskussion zum Eigenmietwert

In den vergangenen Jahren wurden verschiedentlich Anläufe unternommen, die Besteuerung des Wohneigentums auf eine neue Grundlage zu stellen. Diese Anläufe sind jeweils im Parlament oder in Volksabstimmungen gescheitert. Der Bundesrat verzichtet deshalb im Moment darauf, von sich aus einen Systemwechsel bei der Eigenmietwertbesteuerung vorzuschlagen. Die Motion von Nationalrat Hans Egloff („Sicheres Wohnen. Einmaliges Wahlrecht beim Eigenmietwert“, 13.3083) lehnt der Bundesrat weiterhin ab, weil die Ausgestaltung der Motion wegen der  vorgesehenen Abzugsmöglichkeiten sowie des Wahlrechts inkonsequent  ist.


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