Vernehmlassung zur Änderung der Eigenmittelverordnung

Bern, 13.06.2016 - Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) hat heute eine Vernehmlassung zur Änderung der Eigenmittelverordnung eröffnet. Mit der Revision sollen zwei Ergänzungen der internationalen Rahmenvereinbarung Basel III umgesetzt und dadurch die Eigenmittelunterlegung bei Derivaten und bei im Bankenbuch gehaltenen Fondsanteilen risikosensitiver ausgestaltet werden. Die Vernehmlassung dauert bis zum 15. September 2016.

Die Revision wurde im Jahr 2015 von einer Nationalen Arbeitsgruppe ausgearbeitet und in einer von der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) mit einzelnen Banken durchgeführten Wirkungsstudie versuchsweise zum Teil bereits erprobt. Sie setzt zwei Ergänzungen der internationalen Rahmenvereinbarung Basel III um.

Derivate

Die Berechnungsmethoden zur Eigenmittelunterlegung bei Derivaten sind veraltet, da sie insbesondere nicht zwischen besicherten und unbesicherten Derivaten unterscheiden. Die derzeitige «Standardmethode» wird zudem, entgegen ihrem Namen, in der Schweiz von keinem Institut verwendet. Vom Basler Ausschuss für Bankenaufsicht wurde daher im März 2014 ein neuer Standardansatz zur Berechnung der Kreditäquivalente von Derivaten (Standardised Approach for Counterparty Credit Risk, SA-CCR) veröffentlicht.

Fondsanteile

Bei im Bankenbuch gehaltenen Fondsanteilen musste festgestellt werden, dass sehr hoch mit Eigenmitteln zu unterlegende Verbriefungspositionen in «Fonds» verpackt wurden, um die für Fondsanteile geltenden tieferen Eigenmittelregeln anzuwenden. Mit neuen Regeln des Basler Ausschusses vom Dezember 2013 sollen die internationale Konsistenz der noch von Basel II stammenden Eigenmittelunterlegung verbessert und Umgehungsmöglichkeiten unterbunden werden.

Vereinfachungen

Die technische Implementierung der neuen internationalen Ansätze wird für viele Banken mit Aufwand verbunden sein. Diesem Aufwand sowie den Auswirkungen auf die resultierenden Eigenmittel sollen von der FINMA entwickelte Vereinfachungen für kleine und mittlere Institute entgegenwirken. Diese Institute machen gegen 90 Prozent der gesamten Bankenpopulation aus. In Kraft treten sollen die Neuerungen auf den 1. Januar 2017, wobei eine sechsmonatige Frist bis zur vollständigen Implementierung ab dem 1. Juli 2017 vorgesehen ist.


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