Eröffnung von Kindertagesstätten: Vorschriften sind sinnvoll und akzeptiert

Bern, 29.06.2016 - Die Auflagen für die Eröffnung einer Kindertagesstätte sind angemessen und stellen keine unnötigen Hürden dar. Zu diesem Schluss kommt der Bundesrat in einem Postulatsbericht. Er erachtet eine Anpassung des geltenden Rechts auf Bundesebene nicht als angezeigt, empfiehlt jedoch den Kantonen und Gemeinden, ihren Ermessensspielraum auszunutzen.

Für die Eröffnung einer familienergänzenden Betreuungseinrichtung übernehmen oder präzisieren die Kantone mehrheitlich die nationalen Vorgaben. Dies zeigt ein externer Grundlagenbericht des Forschungsbüros Ecoplan. Darin wurden die nationalen, kantonalen und kommunalen Vorgaben für die Eröffnung einer neuen Betreuungseinrichtung darauf hin überprüft, ob unnötige Bürokratie und Auflagen die Schaffung neuer Betreuungsplätze hemmen oder gar verhindern. Die meisten dieser Auflagen beziehen sich nicht spezifisch auf familienergänzende Kinderbetreuungseinrichtungen, sondern gelten für alle Gebäude oder Unternehmen. Untersucht wurden die Auflagen zu Brandschutz, Unfallverhütung, Hygiene und Lebensmittelsicherheit sowie Auflagen der Baupolizei und zur wirtschaftlichen Grundlage. Zusätzlich wurden in den Kantonen Zürich, Luzern, Genf, Freiburg und St. Gallen Fallstudien durchgeführt. Diese zeigen, dass die Vorschriften breit akzeptiert sind und als sinnvoll und zweckmässig erachtet werden.

In der Praxis können einzelne Vorschriften trotzdem Schwierigkeiten bereiten. So können hohe Kosten entstehen, wenn die gewählten Räumlichkeiten umgebaut werden müssen, um den Normen zu entsprechen. Eine der Hauptschwierigkeiten im Zusammenhang mit der Eröffnung einer neuen Einrichtung sind auch die breiten Kenntnisse, die in sehr unterschiedlichen Bereichen erforderlich sind.

Schlussfolgerungen und Empfehlungen des Bundesrates
Auf der Grundlage dieses Forschungsberichts hat der Bundesrat den Bericht «Vorschriften für die Eröffnung von Einrichtungen der familienergänzenden Kinderbetreuung» in Erfüllung des Postulats Quadranti (13.3980) verfasst. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die Regulierungen vor allem aus Gründen der Sicherheit grundsätzlich angemessen sind und keine unnötigen Hürden für die Eröffnung neuer Einrichtungen darstellen. Änderungen und Anpassungen des geltenden Rechts auf Bundesebene sind deshalb nicht angezeigt.

In der Praxis können einzelne Vorschriften den Verantwortlichen von neuen Projekten trotzdem Schwierigkeiten bereiten. Der Bundesrat empfiehlt daher den Kantonen und Gemeinden zu überprüfen, wie ihre eigenen Vorschriften optimiert und vereinfacht werden können. Dabei sollte ein besonderes Augenmerk auf den Vollzug gelegt und der Ermessensspielraum ausgeschöpft werden. Ausserdem kann das Informationsangebot für neue Projekte verbessert werden, etwa indem über sämtliche Themen informiert wird, die für die Eröffnung einer Betreuungseinrichtung relevant sind.

Schliesslich unterstreicht der Bundesrat wie wichtig es ist, dass die Akteure der familienergänzenden Kinderbetreuung von den Kantonen und Gemeinden unterstützt werden. Die familienergänzende Betreuung liegt im Kompetenzbereich der Kantone und der Gemeinden. Diese sind daher nicht nur für die Erteilung der Betriebsbewilligungen und den Erlass von Qualitätsvorgaben, sondern auch für die Fragen der Finanzierung zuständig. Um die Eröffnung neuer Betreuungseinrichtungen zu unterstützen, können die Kantone Starthilfebeiträge oder zinsgünstige Darlehen einführen, damit die neuen Betreuungseinrichtungen die nötigen Anpassungen der Räumlichkeiten finanzieren können. Dies entspricht auch den Empfehlungen der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK) an die Kantone, für die Beiträge der öffentlichen Hand ein Mischsystem zu verwenden, das unter anderem aus Starthilfe- und Projektbeiträgen besteht.


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Leiter Bereich Familienfragen
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