Bundesrat legt für weitere Informatikleistungen zentrale Führung fest

Bern, 29.06.2016 - Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung festgelegt, dass in der Bundesinformatik die elektronische Geschäftsverwaltung GEVER künftig zentral, als IKT-Standarddienst, geführt werden soll. Zudem hat er die Erweiterung des bestehenden IKT-Standarddienstes für die Identitäts- und Zugangsverwaltung IAM beschlossen. Die Content Management Systeme (CMS) zur Bewirtschaftung von Webauftritten sollen aber vorerst noch nicht zentral geführt werden.

Mit der Revision der Bundesinformatikverordnung (BinfV) und der IKT-Strategie 2012-2015 hat der Bundesrat Ende 2011 beschlossen, dass Informatikleistungen, welche die Verwaltungseinheiten des Bundes in gleicher oder ähnlicher Funktionalität und Qualität benötigen, zentral geführt werden. Für die Führung dieser so genannten IKT-Standarddienste hat er das Informatiksteuerungsorgan des Bundes (ISB) beauftragt.
Aktuell führt das ISB folgende IKT-Standarddienste: Datenkommunikation, Büroautomation inkl. UCC und Sprachkommunikation, Verzeichnisdienste und Identitäts- und Zugangsverwaltung IAM Version 1.

Um weitere Synergien zu nutzen und Kosten zu sparen, hat der Bundesrat heute beschlossen, dass künftig neu auch die elektronische Geschäftsverwaltung (GEVER) als IKT-Standarddienst geführt wird und der bestehende Standarddienst IAM erweitert werden soll.

Zentrale Führung und Leistungserbringung der GEVER

Unter der Leitung der Bundeskanzlei (BK) wird zurzeit mit dem Programm «Einführung und Realisierung GEVER Bund» in der Bundesverwaltung die elektronische Geschäftsverwaltung bis Ende 2018 flächendeckend eingeführt. GEVER ermöglicht eine effiziente und transparente Geschäftsabwicklung und stellt deren Nachvollziehbarkeit sicher. Zum Einsatz kommt ein Produkt, welches der Bund mittels WTO-Ausschreibung beschafft hat. Der Bundesrat hat mit dem heute verabschiedeten Marktmodell festgelegt, dass die Bundeskanzlei GEVER ab sofort bis zum Programmende zentral führt. Als Leistungserbringer ist das ISCeco im Eidgenössischen Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) bereits bestimmt. Das ISB wird beauftragt, in Abstimmung mit dem Programm GEVER Bund, den IKT-Standarddienst GEVER organisatorisch aufzubauen und dessen Führung zu planen. Der Aufbau des neuen Standarddienstes wird durch bundesinterne Kreditverschiebung haushaltsneutral erfolgen.

Erweiterung des bestehenden Standarddienstes IAM

Seit dem 1. Januar 2015 führt das ISB einen Teil der bereits bestehenden IAM-Leistungen zentral als IKT-Standarddienst IAM Version 1. Durch IAM wird sichergestellt, dass nur Personen und Maschinen auf die Daten und Anwendungen der Bundesverwaltung zugreifen können, die dazu authentifiziert und autorisiert sind. Mit dem 2014 gestarteten Programm IAM Bund wurde zudem evaluiert, wie die verschiedenen dezentral eingesetzten IAM-Lösungen der Bundesverwaltung zum bestehenden Standarddienst hinzu und somit zu einem abgestimmten Gesamtsystem zusammengeführt werden können. Auf Basis der Ergebnisse hat das ISB in Zusammenarbeit mit den Departementen und der Bundeskanzlei den erweiterten Standarddienst IAM erarbeitet. Dieser wurde heute vom Bundesrat verabschiedet und soll bis 2020 umgesetzt werden. Ziel ist, den bestehenden in den erweiterten Standarddienst zu überführen und damit die IKT langfristig auf ein Gesamtsystem IAM Bund auszurichten, die kontinuierliche Pflege und Weiterentwicklung des Gesamtsystems sicherzustellen und schliesslich den Einsatz von IAM möglichst wirtschaftlich zu betreiben.

Bei der Leistungserbringung wird am bisherigen Marktmodell festgehalten: Das Bundesamt für Informatik und Telekommunikation (BIT) ist für die Verteilung der digitalen Bundesidentitäten sowie zur Absicherungen von E-Government-Diensten für die breite Öffentlichkeit zuständig. Das Informatik Service Center des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements (ISC-EJPD) sorgt für IAM-Dienste zur Absicherung von Anwendungen mit erhöhten Sicherheitsanforderungen, insb. der Polizeianwendungen.

Der erweiterte IKT-Standarddienst IAM trägt zur Erhöhung der Sicherheit der Daten und Anwendungen bei und erschwert Angriffe auf die Bundesverwaltung oder ihr nahestehenden Verwaltungseinheiten. Im Eintretensfall können Schäden dank frühzeitiger Erkennung und klar definierten Prozessen minimiert werden. Die Finanzierung für die Führung und Weiterentwicklung des IKT-Standarddienstes erfolgt haushaltsneutral.

CMS vorerst kein IKT-Standarddienst

Content Management Systeme (CMS) zur Bewirtschaftung von Webauftritten würden sich grundsätzlich als IKT-Standarddienste eignen. Heute sind in der Bundesverwaltung jedoch verschiedene CMS-Produkte im Einsatz, die zusammengeführt werden müssten. Umfassende Abklärungen des EFD/ISB mit den Beteiligten haben aber ergeben, dass der Zeitpunkt für eine Zusammenführung der bestehenden Plattformen und darauf aufbauend die Führung von CMS als IKT-Standarddienst aus beschaffungsrechtlichen und wirtschaftlichen Gründen noch nicht sinnvoll ist. Der Bundesrat hat deshalb beschlossen, vorerst auf die Einführung eines IKT-Standarddienstes CMS zu verzichten, bis die bestehenden Lösungen amortisiert sind. Bis dahin soll das ISB anhand einer Strategie eine Vorgehensweise mit verschiedenen Massnahmen erarbeiten, um für den nächsten Produktlebenszyklus mögliche Einsparungen aufzuzeigen. Ziel ist es, spätestens im Jahr 2023 auf eine bundesweit einheitliche Lösung zu migrieren und diese als IKT-Standarddienst zu führen.


Adresse für Rückfragen

Gisela Kipfer, Kommunikationsverantwortliche Informatiksteuerungsorgan des Bundes ISB
Tel. +41 58 465 04 64, gisela.kipfer@isb.admin.ch

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