Bundesrat prüft Pilotversuche mit Mobility Pricing

Bern, 30.06.2016 - Die meisten Kantone erachten Mobility Pricing als sinnvolles Instrument, um Kapazitäten auf Strasse und Schiene besser zu nutzen und Verkehrsspitzen zu brechen. Das hat die Anhörung zum bundesrätlichen Konzeptbericht ergeben. Der Bundesrat hat das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) daher beauftragt, nun zusammen mit interessierten Kantonen und Gemeinden die Möglichkeit von Pilotprojekten zu prüfen und die dazu nötigen rechtlichen Rahmenbedingungen zu klären.

Die Mobilität in der Schweiz wächst. Modellrechnungen zufolge wird die Verkehrsleistung auf Strasse und Schiene bis 2030 um rund einen Viertel zunehmen. Da Ausbauten teuer sind, ist es ergänzend dazu sinnvoll zu prüfen, wie die bestehende Infrastruktur besser genutzt werden kann. Eine grosse Herausforderung stellt dabei sowohl im privaten wie im öffentlichen Verkehr die stark schwankende Auslastung dar: Während es in den Zügen und auf den Strassen am Morgen und am Abend eng wird, gibt es zu den anderen Tageszeiten meist noch freie Kapazitäten. Mobility Pricing bezweckt, die Auslastung zu glätten. Der Bundesrat hat verschiedene Modellvarianten geprüft und vor einem Jahr den Entwurf eines Konzeptberichts in die Anhörung gegeben. Jetzt liegt die Auswertung vor. Sie zeigt, dass die meisten Kantone, Parteien und Verbände Mobility Pricing grundsätzlich positiv gegenüberstehen.

Gestützt darauf hat der Bundesrat nun den definitiven Konzeptbericht gutgeheissen. Ziel ist, die Mobilitätsnachfrage langfristig durch benützungsbezogene Abgaben besser auf den Tag zu verteilen und die Verkehrsinfrastruktur auf Strasse und Schiene so gleichmässiger auszulasten. Mobility Pricing ist für den Bund in erster Linie ein Instrument zur Lösung von Kapazitätsproblemen und nicht zur Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur. Für Mobilität soll nicht mehr, sondern anders bezahlt werden. Mobilität soll zudem weiterhin für alle erschwinglich bleiben. Mobility Pricing steht für eine effizientere Bewirtschaftung der Verkehrsinfrastrukturen, eine leistungsbezogene Bepreisung und eine verbesserte Umsetzung des Verursacherprinzips auf Strasse und Schiene.

Das UVEK wird als nächstes mit interessierten Kantonen und Gemeinden die Möglichkeit von Pilotprojekten prüfen. Mehrere Kantone und Gemeinden haben im Rahmen der Anhörung ein entsprechendes Interesse angemeldet (siehe Kasten). Mit zeitlich befristeten, verkehrsträgerübergreifenden Pilotversuchen können Erfahrungen gesammelt und offene Fragen, etwa zu den Auswirkungen von Mobility Pricing auf Gesellschaft und Wirtschaft, geklärt werden.

Das UVEK wird parallel dazu die rechtlichen Rahmenbedingungen klären. Um Pilotversuche durchzuführen, braucht es zumindest ein befristetes Bundesgesetz.

Der Konzeptbericht soll als Grundlage für eine breite Diskussion dienen. Mobility Pricing-Instrumente werden nicht von heute auf morgen eingeführt. Es handelt sich um ein langfristig ausgerichtetes Konzept, das einer engen Abstimmung mit allen Akteuren bedarf. Um Verkehrsspitzen zu glätten, lohnt es sich ausserdem, weitere Massnahmen wie flexible Arbeitszeitmodelle, angepasste Unterrichtszeiten, Home Office oder Fahrgemeinschaften zu fördern.

Reges Interesse an Pilotversuchen

Die Durchführung von zeitlich und örtlich begrenzten Pilotversuchen zur Evaluation von Mobility Pricing stiess in der Anhörung auf überwiegend positives Echo. Pilotversuche seien wichtig, um zu erfahren, wie sich Mobility Pricing auf den Verkehr, die Wirtschaft, die Umwelt und die Raumentwicklung effektiv auswirke. Die Kantone Genf, Tessin und Zug sowie die Stadt Rapperswil-Jona und der Grossraum Bern haben im Rahmen der Anhörung kund getan, sie könnten sich vorstellen, auf ihrem Gebiet Pilotversuche durchzuführen. Der Bund wird neben der Klärung der rechtlichen Rahmenbedingungen darum mit interessierten Regionen nun auch Gespräche führen (Kantone, Agglomerationen, Städte).


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