Menschen mit uneindeutigem Geschlecht - Sensibilität fördern

Bern, 06.07.2016 - Der Umgang mit Menschen, bei denen das Geschlecht nicht eindeutig bestimmt werden kann, hat sich in den letzten Jahren gewandelt. Dies hält der Bundesrat in einer Antwort auf einen Bericht der Nationalen Ethikkommission im Bereich der Humanmedizin (NEK) fest. Die betroffenen Menschen haben Anspruch auf Achtung der körperlichen und psychischen Integrität und das Recht auf Selbstbestimmung. Die meisten Empfehlungen der NEK, die den Bund betreffen, sind umgesetzt oder befinden sich in Umsetzung.

Im Auftrag des Bundesrates legte die NEK im November 2012 einen Bericht „Zum Umgang mit Varianten der Geschlechtsentwicklung: Ethische Fragen zur «Intersexualität»“ vor. Der Bericht enthält 14 unterschiedliche Empfehlungen, die sich vor allem an die Mediziner und die Fachverbände, teils aber auch an staatliche Stellen etwa des Bundes richten. Im Zentrum steht die Forderung, die Integrität von Menschen mit Varianten der Geschlechtsentwicklung zu achten und gegen jede Form von Diskriminierung anzugehen. 

Von den Empfehlungen der NEK, die den Bund betreffen, wurden die meisten bereits umgesetzt oder befinden sich in Umsetzung, etwa die Vereinfachung der Änderung des zivilrechtlichen Geschlechtseintrags oder die Änderung diskriminierender Begriffe in Gesetzen und Verordnungen. Ein kostenfreies Angebot für eine thematisch sehr breit gefasste psychosoziale Beratung hält der Bundesrat hingegen nicht für realisierbar.

Der Bundesrat teilt die Einschätzung der NEK, dass der offene, nicht diskriminierende Umgang mit Menschen uneindeutigen Geschlechts eine wichtige gesellschaftliche Aufgabe ist. Zukünftig soll, neben der Gleichstellung von Mann und Frau, auch diesem Thema im Rahmen der Rechtsetzung vermehrt Beachtung geschenkt werden. Eine wichtige Rolle spielen zudem die erhöhte Sensibilität in der breiten Öffentlichkeit und die Anstrengungen der Medizin, bei der Betreuung und Behandlung von Betroffenen deren Selbstbestimmungsrecht und die Achtung ihrer körperlichen und psychischen Integrität in den Vordergrund zu stellen.

Pro Jahr kommen in der Schweiz rund 40 Kinder zur Welt, bei denen nicht klar gesagt werden kann, ob es ein Mädchen oder ein Junge ist. Daneben gibt es weitere Kinder, deren spätere geschlechtliche Entwicklung zu dieser Unklarheit führt. Aus medizinischer Sicht gibt es dabei sehr unterschiedliche Situationen. In manchen Fällen besteht unmittelbar Lebensgefahr, und es muss rasch gehandelt werden. In anderen Fällen gibt medizinisch gesehen keinen Handlungsbedarf.

In der Vergangenheit wurden indes viele Kinder mit uneindeutigen Geschlechtsmerkmalen auch ohne medizinische Notwendigkeit rasch nach der Geburt operiert, um ihnen ein Geschlecht zuzuweisen. Diese Eingriffe haben in vielen Fällen erhebliche Folgeschäden und schweres Leid bei den Betroffenen verursacht; zudem geschahen sie teils ohne das Einverständnis oder gar das Wissen der Eltern.

Aus heutiger Sicht verstossen solche frühen, vermeidbaren Eingriffe gegen das geltende Recht auf körperliche Unversehrtheit. Wenn immer möglich muss mit irreversiblen Behandlungen zugewartet werden, bis das Kind alt genug ist und selbst darüber entscheiden kann.


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